Wer zahlt bei Hartz4-Bezug die Beerdigungskosten?

Der Tod eines Angehörigen belastet die Hinterbliebenen nicht nur psychisch sondern häufig auch finanziell. Eine Beerdigung kann schnell tausende von Euros kosten und zu einer großen Belastung werden. Das gilt vor allem für Geringverdiener, die solche Kosten nicht selbst tragen können. In diesem Fall greift das Jobcenter ein und organisiert eine sogenannte Sozialbestattung. Der folgende Text klärt auf. – Isabel Frankenberg 

Wer zahlt bei Hartz4-Bezug die Beerdigungskosten?
Wer zahlt bei Hartz4-Bezug die Beerdigungskosten?

In Deutschland besteht die sogenannte „Bestattungspflicht“. Demnach muss jeder Verstorbene laut Landesbestimmungen beerdigt werden. In der Regel tragen die Kosten für die Bestattung die Hinterbliebenen. Dazu zählen:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Geschwister

Verstirbt also eine Person ist zunächst der Ehegatte verpflichtet, die Kosten für die Bestattung aufzubringen. Ist dieser, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, dazu nicht in der Lage oder reicht der Hartz4-Regelsatz nicht aus, sind die nächsten Angehörigen, also Kinder oder Enkelkinder, dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Jedoch muss diese Reihenfolge nicht zwangsläufig gelten. Hat der Verstorbene vor seinem Tod Erben in einem Testament festgelegt, müssen diese auch die Beerdigung bezahlen, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen.

Handelt es sich bei dem Angehörigen oder dem Erben jedoch um einen  Leistungsempfänger, muss dieser die Kosten nicht aufbringen. Selbst wenn er in der Hierarchie der Angehörigen ganz oben steht, besteht die Möglichkeit, die Beerdigung vom Jobcenter zahlen zu lassen. Hierbei handelt es sich jedoch meist um eine Sozialbestattung, die oft sehr kostengünstig gestaltet wird.

Um eine solche Sozialbestattung zu erhalten, muss ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Insofern der Erbe die Bestattungskosten nicht durch den Nachlass des Verstorbenen begleichen kann, wird der Antrag entweder vollständig genehmigt oder ein Teil der Bestattungskosten übernommen.

Wie teuer eine Sozialbestattung ausfällt, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. In jedem Fall wird sie auf das Nötigste reduziert. Auf einen teuren Sarg oder aufwendigen Blumenschmuck muss daher verzichtet werden. Stattdessen übernimmt das Jobcenter folgende Posten:

  • Wahl der Bestattungsart
  • Überführungskosten
  • Kremationsgebühren
  • Sarg oder Urne
  • Deckengarnitur
  • hygienische Versorgung
  • Aufbewahrung des Leichnams
  • Formalitäten
  • Trauerhalle
  • Sargträger
  • Orgelspiel
  • Trauerredner
  • Friedhofsgebühren

Ein weiterer besonderer Fall tritt auf, wenn es sich bei dem Verstorbenen selbst um einen Hartz4-Empfänger handelt. Dieser besitzt meist keinen großen Nachlass, von dem die Erben seine Beerdigung zahlen könnten. Ob das Jobcenter auch in diesem Fall für die Bestattungskosten aufkommt, kann nicht pauschal gesagt werden.

Grundsätzlich hängt dies sowohl vom Vermögen als auch vom Einkommen der Erben ab. Verdient der Angehörige also genug Geld, um ihm die Übernahme der Bestattungskosten zuzumuten, muss er diese auch begleichen. Andernfalls hat er die Möglichkeit, ebenfalls einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten beim Jobcenter einzureichen. Sind keine Angehörigen vorhanden oder hat der Verstorbene keine Erben angegeben, übernimmt das  Jobcenter die Kosten ebenfalls.

Die Kosten trägt dann das Jobcenter, welches vor dem Tod für den Leistungsberechtigten zuständig war. Gab es keines, muss die Behörde die Beerdigungskosten übernehmen, die für den Sterbeort des Verstorbenen zuständig ist. Zudem ist im § 74 SGB XII folgendes verankert: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.“

Um überhaupt eine Erstattung der Bestattungskosten durch das Jobcenter zu erreichen, muss der Antrag alle wichtigen Unterlagen enthalten:

  • Personalausweis
  • Mietvertrag bzw. Nachweis über die Kosten der Unterkunft
  • Einkommens- und Vermögensnachweise
  • Kontoauszüge aller Konten

Zudem kann das Jobcenter vereinzelt weitere Nachweise verlangen. Den Antrag auf eine Hartz-4-Beerdigung können Erben, Unterhaltspflichtige oder Kostentragungspflichtige stellen. Diese sollten vorab mit den Behörden in Kontakt treten, um sicherzustellen, dass sie dem Antrag alle wichtigen Unterlagen beigelegt haben.

Doch nicht nur die Nachweise des Antragstellers sind erforderlich. Häufig werden auch Nachweise über das Einkommen und Vermögen des Verstorbenen sowie die Sterbeurkunde verlangt. Sofern bei Hartz-4-Bezug die Beerdigungskosten bewilligt werden, erstellt der Bestatter eine Kostenübernahmeerklärung. Handelt es sich beim Antragsteller um einen Hartz4-Empfänger werden die Kosten meist direkt mit der zuständigen Behörde abgerechnet. Hat der Betroffene die Rechnung jedoch im Voraus selbst bezahlt, kann er diese beim Jobcenter einreichen und den Betrag zurückerstattet bekommen.

Da sich die Bestattungskosten in einigen Fällen auf mehrere Angehörige oder Erben aufteilen, ist es möglich, dass nur ein Teil der Kosten vom Jobcenter übernommen werden.

Weitere Informationen zum Thema „Bestattungskosten bei Hartz4“ finden Sie hier. Zudem bietet das kostenlose Ratgeberportal www.hartz4.net viele weitere Informationen, eBooks und Ratgeber zu Themen, wie Sonderbedarf, Unterhalt und Grundsicherung.  

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.

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Dirk Krannenberg

Dirk Krannenberg ist ein erfahrener Trauerredner und Autor, der seit 2008 für den Blog Am-Lebensende.de schreibt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Trauerbegleitung bietet er tiefe Einblicke in die Welt des Abschieds und der Erinnerung. Biographie Dirk Krannenberg begann… More »
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