Worin besteht der Unterschied zwischen einem Legat und einem Testament?
Der Erbe wird durch die Erbeinsetzung in den Kreis der Erbengemeinschaft aufgenommen oder kann alleine darüber verfügen. Aufgrund des Einsetzens bekommt er entweder das ganze Erbe oder eine rechnerische Quote bei der Gesamtnachfolge. Er räumt im Gegensatz zur Vermächtnisverfügung nur einen obligatorischen Anspruch auf den Vermächtniserhalt dem Vermächtnisnehmer ein.
Auf die Herausgabe des genau definierten Nachlassobjektes bezieht sich der Vermächtnisanspruch. Der durch das Vermächtnis Begünstigte nimmt in keinem Falle eine Erbenstellung ein im Falle des Vermächtnisses. Schuldner wird der Erbe des Vermächtnisses. Der Nehmer wird Gläubiger auf seinen Anspruch, der im Testament festgelegt ist.
Vermacht werden können verschiedene Gegenstände, das Ganze bekommt der Erbe. Ein Vermächtnis ist eine Weitergabe von Vermögensteilen außerhalb der Erbschaft. Die Rechtsnachfolge des Erblassers wird von der Erbengemeinschaft oder dem alleinigen Erben angetreten. Er oder sie übernehmen in ihrer Eigenschaft den ganzen Nachlass mit allen Rechten und Verpflichtungen, die dazugehören.
Inhalt
Der Vermächtnisnehmer
Dieser ist kein Erbe, sondern erwirbt aufgrund einer Anordnung an den Erben einen Anspruch. Der oder die Erben müssen den dem Vermächtnisnehmer vermachten Anspruch nachkommen. Meistens handelt es sich dabei um eine Nebenzuwendung. Diese muss gegenüber dem Vermächtnisnehmer herausgegeben werden. Der Vermächtnisnehmer bekommt exakt den ihm zugedachten Gegenstand im Gegensatz zum Pflichtteilberechtigten, welcher an den Erben nur einen Bargeld-Zahlungsanspruch stellen kann.
Weitere Möglichkeiten
Neben der Erbeinsetzung oder dem Vermächtnis kann es noch anderweitige Bedachte hinsichtlich in dem Bereich geben. Mit der Hilfe von Lebensversicherungen ist dies möglich, sowie mit Erbverträgen, welche zum Vorteil von Dritten geschlossen werden. Mehrerer solcher Zuwendungen können auch der Erbe oder weitere Personen erhalten.
Jeder enge Verwandte wird aufgrund des gesetzlichen Erbrechtes Erbe. Automatisch geschieht dieses, wenn der Erblasser stirbt. Nur aufgrund einer Anordnung des Erbvertrages oder des Testamentes gibt es den Vermächtnisnehmer. Mittels Gesetz wäre dies ansonsten nicht möglich.
Erbschein beantragen
Stirbt ein geliebter Mensch ist nicht nur das Begräbnis oftmals ein Streitpunkt zwischen den Angehörigen. Häufig gehen die Streitereien in die zweite Runde, sobald der Verstorbene seine letzte Ruhestäte gefunden hat. Jetzt geht es meist darum, wer das Vermögen oder auch die Schulden des Verstorbenen erbt. Steht der Erbe bzw. die Erben fest, gilt es dann, dass Erbschein beantragen in Angriff zu nehmen.
-> Erbschein beantragen Anleitung
Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Vorsorgevollmacht entsprechend ausgestaltet ist. Dafür muss die Vorsorgevollmacht zunächst über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten. Das ist unproblematisch, wenn es in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich drin steht. Schwieriger wird es, wenn die Vollmachtsurkunde keine Regelung zu der Frage enthält, ob sie über den Tod hinaus fortgilt.
-> Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers