Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers

Mit einer Vorsorgevollmacht sorgt der Vollmachtgeber für den Fall vor, dass er geschäftsunfähig wird. Die Vorsorgevollmacht ist jedoch auch nach dem Tod des Vollmachtgebers nützlich. Mit der Vorsorgevollmacht kann zum Beispiel die Wohnung des Vollmachtgebers aufgelöst werden. Oder es kann die Beerdigung veranlasst und vom Konto des Vollmachtgebers bezahlt werden. Möglich sind zum Beispiel auch Aktienverkäufe, wenn ein Kurseinbruch droht.

Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers
Vorsorgevollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers
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Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Vorsorgevollmacht entsprechend ausgestaltet ist. Dafür muss die Vorsorgevollmacht zunächst über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten. Das ist unproblematisch, wenn es in der Vollmachtsurkunde ausdrücklich drin steht. Schwieriger wird es, wenn die Vollmachtsurkunde keine Regelung zu der Frage enthält, ob sie über den Tod hinaus fortgilt.

Ein Gericht hat in diesem Fall angenommen, dass die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers erlischt, nur weil in der Überschrift „Vorsorgevollmacht“ stand. Dies begründete das Gericht damit, dass eine Vorsorgevollmacht eine Betreuung verhindern soll und eine Betreuung auch mit dem Tod des Betreuten endet. Die Entscheidung ist juristisch umstritten. Bei der Gestaltung sollte man sich auf solche Meinungstreits nicht einlassen und in der Vollmachtsurkunde klarstellen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt.

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Ein weiteres Problem entsteht, wenn in der Vollmachtsurkunde steht, dass der Bevollmächtigte erst tätig werden darf, wenn der Vollmachtgeber geschäftsunfähig ist. Dabei handelt es sich um eine sogenannte aufschiebende Bedingung. Die Vollmacht wird erst wirksam, wenn die Bedingung eintritt. Die Schwierigkeit liegt darin, dass der Bedingungseintritt im Rechtsverkehr nachgewiesen werden muss.

Der Nachweis der Geschäftsunfähigkeit ist praktisch nicht möglich. Sogar wenn jemand ein dickes Sachverständigengutachten vorlegt, heißt das noch nicht, dass der Sachverständige Recht hat. Und wer soll so ein dickes Gutachten überhaupt durchlesen? Es kommt jedoch noch schlimmer. Die Rechtsprechung hat eine solche Bedingung sogar für untauglich erklärt, wenn der Vollmachtgeber gestorben ist, ohne dass er jemals geschäftsunfähig war. In diesem Fall gilt die Vollmacht auch nach dem Tod nicht, weil die Bedingung – Geschäftsunfähigkeit – nie eingetreten ist.

Banken bilden einen Sonderfall. Rechtlich sind sie verpflichtet, Vorsorgevollmachten zu akzeptieren. Rein praktisch tun sie dies einfach nicht. Notfalls muss die Bank verklagt werden. Das dauert aber mindestens ein halbes Jahr. Deshalb wird in der Beratungspraxis derzeit dazu geraten, dass zusätzlich zur Vorsorgevollmacht eine Bankvollmacht auf dem Formular der Bank erteilt wird.

Eine Vollmacht regelt nur das rechtliche Können. Sie enthält keine Aussage dazu, was der Bevollmächtigte im Innenverhältnis darf. Deshalb muss das Innenverhältnis in einem eigenen Vertrag ausgestaltet werden. Dieser Teil der Gestaltung fehlt leider oft. Daraus können sich später schwere Rechtsstreitigkeiten ergeben, wenn zum Beispiel die Erben des Vollmachtgebers den Bevollmächtigten in Anspruch nehmen.

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Für die Erben ist eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, ohnehin meistens ärgerlich. Die Erben sind daher oft gut beraten, wenn sie die Vollmacht schnell widerrrufen. Allerdings kann auch dieses Maneuver nach hinten losgehen. Wenn im Testament eine Strafklausel enthalten ist, kann der Vollmachtswiderruf dazu führen, dass die Erben ihre erbrechtliche Position verschlechtern oder verlieren.

Autor: Thomas Papenmeier

Thomas Papenmeier ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Papenmeier & Zöhner, Rechtsanwälte in Partnerschaft in Eilenburg bei Leipzig. Thomas Papenmeier ist Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V. und gestaltet für seine Mandanten Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und weitere Vorsorgeregelungen.

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Dirk Krannenberg

Dirk Krannenberg ist ein erfahrener Trauerredner und Autor, der seit 2008 für den Blog Am-Lebensende.de schreibt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Trauerbegleitung bietet er tiefe Einblicke in die Welt des Abschieds und der Erinnerung. Biographie Dirk Krannenberg begann seine Laufbahn als Trauerredner, nachdem er in jungen Jahren den Verlust eines nahen Angehörigen erlebte. Diese persönliche Erfahrung prägte seinen Weg und seinen Wunsch, anderen in Zeiten der Trauer beizustehen. Er entwickelte ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse trauernder Menschen und wurde zu einer anerkannten Stimme in diesem Bereich. Arbeitsgebiete Sein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung persönlicher und einfühlsamer Trauerreden… More »
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