Das Erbe ausschlagen – Alles was Sie wissen müssen

Das Erbe eines verstorbenen Angehörigen anzunehmen ist nicht immer die beste Entscheidung, insbesondere wenn Schulden oder hohe Sanierungskosten drohen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann es sinnvoll ist, ein Erbe auszuschlagen, welche Schritte Sie dabei beachten müssen und welche rechtlichen Folgen dies haben kann. Zudem geben wir Ihnen nützliche Hinweise, wie Sie sich einen Überblick über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Erblassers verschaffen können. Lesen Sie weiter, um sich umfassend zu informieren und eine fundierte Entscheidung zum Erbe ausschlagen treffen zu können.

Inhalt

3 wichtige Fakten zusammengefasst:

  • Übernahme von Schulden: Wenn Sie ein Erbe annehmen,
    übernehmen Sie nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Verstorbenen. Eine Erbausschlagung kann daher notwendig sein, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.
  • Ausschlagungsfrist: Sie haben nur sechs Wochen Zeit, nachdem Sie von der Erbschaft erfahren haben, um diese auszuschlagen. Achten Sie darauf, diese Frist einzuhalten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
  • Formale Anforderungen: Eine Erbschaft kann nicht einfach mündlich abgelehnt werden. Sie müssen die Erbausschlagung schriftlich erklären und diese Erklärung entweder beim Nachlassgericht einreichen oder dort persönlich zu Protokoll geben.

Wann ist es sinnvoll, ein Erbe auszuschlagen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand ein Erbe ausschlagen möchte. Einer der häufigsten Gründe ist die Überschuldung des Nachlasses. Wenn der Verstorbene mehr Schulden als Vermögenswerte hinterlässt, kann das Erbe für die Erben eine finanzielle Belastung darstellen. Auch emotionale Gründe spielen eine Rolle, beispielsweise bei einem angespannten Verhältnis zum Verstorbenen. Zudem kann die Erbausschlagung in Erwägung gezogen werden, um das Erbe auf nachfolgende Erben zu übertragen, etwa wenn Eltern das Erbe zugunsten ihrer Kinder ausschlagen möchten.

Sie erben nur Schulden

Hat der Verstorbene nichts als Schulden hinterlassen, sollten Sie die Erbschaft ausschlagen. Eine überschuldete Erbschaft kann unter Umständen Ihren finanziellen Ruin bedeuten, da Erben mit ihrem eigenen Privatvermögen haften (§ 1967 BGB). Überlegen Sie also genau, ob das Aufkommen für die Schulden des Verstorbenen für Sie tragbar ist.

Die geerbte Immobilie ist sanierungsbedürftig

Wenn Sie ein Haus erben, das alt ist und lange nicht renoviert wurde, sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie die Immobilie haben wollen. Denn es kommen Folgekosten auf Sie zu, wie etwa für ein neues Dach, moderne Elektrik oder eine Altlasten-Entsorgung.

Informieren Sie sich über Dämmvorschriften gemäß dem Gebäudeenergiegesetz und prüfen Sie, ob Sie die finanziellen Mittel für die notwendigen Sanierungen aufbringen können. Möglicherweise ist es eine Überlegung wert, die Immobilie zu verkaufen oder das Erbe auszuschlagen, wenn der Aufwand nicht im Verhältnis zum Ertrag steht.

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Sie sind in der Privatinsolvenz

Befinden Sie sich im Verfahren der Verbraucherinsolvenz, fällt eine Erbschaft zur Hälfte an den Insolvenzverwalter (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Wenn Sie das vermeiden möchten, können Sie die Erbschaft ausschlagen, sodass Ihr Anteil an den nächsten Erben übergeht.

Denken Sie daran, dass die Ablehnung des Erbes Ihrem Insolvenzverwalter die Einbeziehung der Erbschaft in Ihr Insolvenzverfahren verwehrt. Dies kann Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation weiter zu stabilisieren und weitere Belastungen zu vermeiden.

Sie sind bereits verschuldet

Sind Sie selbst überschuldet, aber nicht in einer Privatinsolvenz, möchten Sie möglicherweise vermeiden, mit der Erbschaft Ihre Schulden zu bezahlen. Es kann auch zu Spannungen mit Miterben führen, wenn sie den Erbteil auszahlen müssen, um Ihre Schulden zu tilgen.

Denken Sie daran, dass Ihr Anteil an den nächsten in der Erbfolge, zum Beispiel Ihre Kinder, übergeht, wenn Sie das Erbe ausschlagen. Dies könnte dazu beitragen, den Familienbesitz zu erhalten, auch wenn Sie auf diese Weise Ihre Schulden nicht unmittelbar tilgen können.

Sie wollen Erbschaftssteuer für die Kinder sparen

In bestimmten Konstellationen kann es sinnvoll sein, das Erbe zugunsten der Kinder auszuschlagen, um den steuerlichen Freibetrag auszunutzen. Dies trifft oft bei großen Vermögen oder im Falle des Berliner Testaments zu.

Nehmen wir ein Beispiel: Adrian hinterlässt ein Vermögen von 800.000 Euro. Seine Ehefrau Bea schlägt das Erbe aus, damit die beiden Kinder erben, die jeweils einen Freibetrag von 400.000 Euro haben. So lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden. Diese Strategie kann steuerliche Vorteile bieten und sollte im Rahmen der Familienplanung bedacht werden.

Wie einen Überblick über die Erbschaft verschaffen?

Erstellung einer Liste von Vermögenswerten und Schulden

Bevor Sie die Erbschaft ausschlagen, sollten Sie sich einen genauen Überblick über den Nachlass verschaffen. Dies bedeutet, Kontoauszüge und andere Papiere zu durchforsten und eine vollständige Vermögensübersicht zu erstellen. Eine kostenlose Vorlage des Oberlandesgerichts Dresden kann Ihnen dabei helfen, nichts zu vergessen. Eine gründliche Prüfung des Nachlasses ist essenziell, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Nutzung eines digitalen Tools für die Erbaufteilung

Etwas komfortabler als die manuelle Erstellung einer Vermögensübersicht ist die Nutzung eines digitalen Tools für die Erbaufteilung. Ein kostenpflichtiges Tool, wie das des Erblotsen, bietet nicht nur eine übersichtliche Darstellung der Erbschaft, sondern auch hilfreiche Hinweistexte und eine Schnellbewertung von Immobilien. Die Nutzung des Tools kostet 39 Euro, und bietet eine umfassende Unterstützung bei der Nachlassplanung.

Das digitale Tool des Erblotsen erleichtert Ihnen die Erfassung und Bewertung der Erbschaft erheblich. Besonders nützlich sind die übersichtlichen Darstellungen und die detaillierten Hinweistexte, die Ihnen helfen, keine wichtigen Punkte zu übersehen. Die Schnellbewertung von Immobilien über PriceHubble bietet zudem eine schnelle Einschätzung von Immobilienwerten. Für den Ausdruck des Nachlassverzeichnisses fallen einmalig 39 Euro an, was in Anbetracht der gebotenen Unterstützung eine sinnvolle Investition sein kann. Mit dieser digitalen Unterstützung können Sie den Überblick über den Nachlass effizienter und zuverlässiger gestalten.

Wer muss Auskunft zum Erbe geben?

Banks and Sparkassen

Als Erbe haben Sie das Recht, Auskunft über die Kontoverhältnisse des Verstorbenen zu erhalten. Banken und Sparkassen fordern dafür in der Regel die Sterbeurkunde oder den Erbschein an. Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen. Der Erbschein jedoch ist problematisch, weil Sie damit das Erbe bereits angenommen haben.

Die Rolle des Erbscheins

Der Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist. Viele Institutionen, insbesondere Banken, verlangen diesen Nachweis, um Ihnen Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen zu geben. Der Erbschein kann allerdings zum Problem werden, wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken und Sparkassen nicht immer einen Erbschein verlangen dürfen (08.10.2013, Az. XI ZR 401/12). Es reicht, wenn Sie Ihre Erbenstellung durch andere Dokumente wie ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nachweisen. Dieses Protokoll muss zusätzlich das Gericht vorlegen, welches das Testament oder den Erbvertrag eröffnet hat. Verfügen Sie bereits zu Lebzeiten über eine Kontovollmacht des Verstorbenen, die über den Tod hinaus gilt, können Sie ebenfalls die aktuellen Kontostände ermitteln ohne einen Erbschein zu beantragen.

Wie schlägt man ein Erbe aus?

Bestimmte Vorschriften einhalten

Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen möchten, müssen Sie sich an bestimmte Vorschriften halten. Es reicht nicht aus, einfach der Familie mitzuteilen, dass Sie nichts haben wollen. Sie müssen eine formelle Ausschlagungserklärung erstellen und diese fristgerecht einreichen.

Eine schriftliche Erklärung verfassen

Um ein Erbe auszuschlagen, müssen Sie eine schriftliche Erklärung verfassen. Diese muss innerhalb von sechs Wochen nach der Kenntnisnahme des Erbes beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Beachten Sie dabei die formellen Anforderungen an die Erklärung.

Bei der schriftlichen Erklärung ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidung eindeutig und unverwechselbar formulieren. Sie müssen Ihre persönlichen Daten, das Verhältnis zum Erblasser sowie die Erbfälle klar angeben. Die Erklärung kann entweder persönlich beim Amtsgericht eingereicht oder durch einen Notar beglaubigt und anschließend eingereicht werden. Es ist auch empfehlenswert, dass Sie alle relevanten Dokumente wie Sterbeurkunde oder Testament hinzufügen, um Ihre Erbfolge eindeutig nachzuweisen. Denken Sie daran, dass Einreichungsfristen strikt eingehalten werden müssen, da eine verspätete Ausschlagung unwirksam sein kann.

Folgen der Ausschlagung einer Erbschaft

Sie erhalten nichts, auch nicht den Pflichtteil

Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen, erhalten Sie nichts davon, auch nicht den Pflichtteil, der Ihnen nach dem Gesetz bei einer Enterbung zustehen würde. Dieses umfassende Ausschlagen des Erbes bedeutet, dass Sie keinerlei Rechte oder Ansprüche mehr an den Nachlass der verstorbenen Person haben.

Der Nächste in der Erbfolge wird erben

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, fällt der Nachlass an den oder die nächste(n) in der gesetzlichen Erbfolge. Dies kann beispielsweise Ihre Kinder oder andere Verwandte betreffen. Sie sollten sich dessen bewusst sein, denn die Ausschlagung beeinflusst direkt, wer an Ihrer Stelle erbt.

Beachten Sie, dass die Ausschlagung nicht bedeutet, dass der Erbteil einfach verschwindet. Vielmehr wird die Erbschaft automatisch an den nächsten in der Erbfolge weitergegeben. Wenn Sie beispielsweise Ihre Erbschaft ausschlagen, könnten Ihre Kinder als nächste in der Erbfolge berufen sein. Daher ist es wichtig, mit potenziellen Erben innerhalb der Familie zu kommunizieren und sicherzustellen, dass alle Beteiligten über die Konsequenzen informiert sind, bevor Sie diese Entscheidung treffen.

Kann man ein ausgeschlagenes Erbe widerrufen?

Im Allgemeinen

Im Allgemeinen gilt, dass eine einmal ausgeschlagene Erbschaft nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann. Die Ausschlagung ist eine rechtlich bindende Handlung, die, sobald sie beim Gericht eingereicht wurde, nur unter strikten Bedingungen widerrufen werden kann. Es bedarf eines gründlichen Verständnisses der Umstände und Beweise, um eine erfolgreiche Revision zu erreichen.

In bestimmten Fällen

In bestimmten Fällen kann eine ausgeschlagene Erbschaft widerrufen werden. Dies trifft insbesondere zu, wenn sich herausstellt, dass der Erbe irrtümlich oder aufgrund von Täuschung oder Drohung die Erbschaft ausgeschlagen hat. Entscheidend ist hier der Nachweis, dass der Widerruf gerechtfertigt ist und den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass spezielle Umstände vorliegen, die einen Widerruf der Erbausschlagung rechtfertigen, sollten Sie unverzüglich rechtlichen Rat einholen. Der Widerruf unter diesen besonderen Umständen setzt oft voraus, dass der Grund für die Ausschlagung fehlerhaft war. Beispielsweise könnte ein Irrtum über die Höhe der Schulden oder über das Vermögen vorliegen, was Sie zur Ausschlagung bewegt hat. Um den Widerruf zu beantragen, müssen Sie stichhaltige Beweise vorlegen, die belegen, dass Ihre Entscheidung unter unfreiwilligen oder missverständlichen Bedingungen getroffen wurde. Ein Anwalt kann Ihnen hierbei helfen, den Prozess korrekt und effizient zu durchlaufen.

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Alternativen zur Ausschlagung des Erbes

Verkauf der geerbten Immobilie

Wenn Sie eine belastete oder renovierungsbedürftige Immobilie erben, kann ein Verkauf des Vermögenswerts eine praktikable Alternative zur Ausschlagung des Erbes sein. Indem Sie das Haus veräußern, wandeln Sie die unsichere Immobilie in liquide Mittel um, die zur Tilgung eventueller Schulden des Verstorbenen verwendet werden könnten. Dies kann Ihnen zudem unnötige Verbindlichkeiten ersparen, die mit der Instandsetzung oder dem weiteren Unterhalt der Immobilie verbunden sind.

Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation

Statt das Erbe auszuschlagen, können Sie Vermögenswerte auch auf Ihre Kinder übertragen. Dies kann sowohl steuerliche als auch finanzielle Vorteile bieten, insbesondere wenn es darum geht, Erbschaftssteuer zu umgehen oder Freibeträge auszunutzen. Es ist wichtig, die steuerlichen Konsequenzen dieser Entscheidungen zu verstehen und entsprechend zu planen.

Bei der Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation können Familien bei der Steuer oft besser wegkommen und gleichzeitig den Erhalt des familiären Besitzes sichern. Praktisch kann dies durch rechtzeitige Schenkungen oder die vorweggenommene Erbfolge geschehen. Dabei wird ein Teil des Vermögens bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf die zukünftigen Erben übertragen, um steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen und den Nachlass zu optimieren. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber zur Schenkungssteuer, um zu erfahren, worauf Sie achten müssen.

Fazit: Das Erbe ausschlagen

Das Ausschlagen eines Erbes kann eine sinnvolle Option sein, wenn Sie feststellen, dass die Schulden oder Verpflichtungen des Nachlasses die Vermögenswerte übersteigen. Es schützt Sie davor, mit Ihrem privaten Vermögen für die Schulden des Verstorbenen zu haften. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt die sechswöchige Frist beachten und rechtzeitig eine formgerechte Ausschlagungserklärung bei Gericht einreichen. Nutzen Sie zur Entscheidungsfindung Tools wie ein digitales Nachlassverzeichnis, um einen genauen Überblick über den Nachlass zu bekommen. Durch sorgfältige Abwägung können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die Ihren finanziellen Interessen am besten entspricht.


FAQ:

Was muss ich tun, wenn ich das Erbe ausschlagen will?

Um ein Erbe auszuschlagen, müssen Sie innerhalb der sechswöchigen Frist eine formelle Erklärung beim Nachlassgericht oder einem Notar abgeben. Diese Erklärung muss persönlich erfolgen und kann nicht durch einen Vertreter eingereicht werden.

Wann beginnt die 6-Wochen-Frist für eine Erbausschlagung?

Die Frist beginnt, sobald der Erbe von seinem Erbrecht erfährt. Dies geschieht meist durch die Eröffnung des Testaments oder eine offizielle Benachrichtigung des Nachlassgerichts.

Kann man ein Erbe ohne Notar ausschlagen?

Ja, die Ausschlagung eines Erbes kann direkt beim Nachlassgericht erklärt werden. Ein Notar ist nicht zwingend erforderlich, kann aber bei komplexen Fällen oder Unsicherheiten unterstützend tätig werden.

Welche Pflichten habe ich trotz Erbausschlagung?

Trotz der Ausschlagung können bestimmte Pflichten, wie die Übernahme der Bestattungskosten des Verstorbenen, bestehen bleiben. Auch die Verwaltung des Nachlasses bis zur endgültigen Abwicklung kann erforderlich sein.

Was kostet eine Erbausschlagung beim Nachlassgericht?

Die Kosten für die Erbausschlagung beim Nachlassgericht sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und belaufen sich in der Regel auf einen niedrigen dreistelligen Betrag.

Was prüft das Nachlassgericht bei Erbausschlagung?

Das Nachlassgericht prüft die fristgerechte und formgerechte Abgabe der Ausschlagungserklärung. Zudem wird kontrolliert, ob die Erben ordnungsgemäß informiert wurden und keine rechtlichen Hindernisse bestehen.

Wie lange dauert es, bis das Nachlassgericht die Erben anschreibt?

Die Dauer kann variieren, in der Regel erfolgt die Benachrichtigung der Erben jedoch innerhalb weniger Wochen nach dem Todesfall.

Wer löst die Wohnung bei Erbausschlagung auf?

Nach einer Erbausschlagung ist die Auflösung der Wohnung des Verstorbenen in der Regel Aufgabe der nachfolgenden Erben oder des Nachlassverwalters.

Wann bekommt man Post vom Nachlassgericht ohne Testament?

Auch ohne Testament wird das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben benachrichtigen. Dies erfolgt meist nach der amtlichen Feststellung des Todes und der Erbfolge.

Quelle
Justiz NRW
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