Erbschein beantragen – Alles was Sie wissen müssen

Erbschein beantragen: Wozu dient ein Erbschein und wie beantragen Sie diesen?

Stirbt ein geliebter Mensch ist nicht nur das Begräbnis oftmals ein Streitpunkt zwischen den Angehörigen. Häufig gehen die Streitereien in die zweite Runde, sobald der Verstorbene seine letzte Ruhestäte gefunden hat. Jetzt geht es meist darum, wer das Vermögen oder auch die Schulden des Verstorbenen erbt. Steht der Erbe bzw. die Erben fest, gilt es dann, dass Erbschein beantragen in Angriff zu nehmen.

Was ist ein Erbschein und welchen Zweck erfüllt dieser?

Bei einem Erbschein handelt es sich um ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts. So beurkundet dieses Dokument, wer der Erbe des Verstorbenen geworden ist. Gegenüber Dritten, wie beispielsweise Banken, Versicherungen, Grundbuchamt und ähnlichem kann der Erbe dann mit Hilfe des Erbscheins beweisen, dass er der rechtmäßige Erbe des Verstorbenen ist.

Den Erbschein beantragen, können ausschließlich Erben. Enterbte Personen sind hiervon ausgeschlossen. So gilt es diese Bescheinigung bei einem Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers zu beantragen. Die Kosten für einen Erbschein hängen immer vom Wert des Nachlasses ab.

Wann sollten Sie einen Erbschein beantragen?

Hat der verstorbene Verwandte weder ein Testament noch einen Erbvertrag zu Lebzeiten aufgesetzt, gilt es einen Erbschein zu beantragen. Dieser beweist dann, dass Sie tatsächlich der rechtmäßige Erbe sind. Sie sollten in diesem Fall allerdings wissen, dass Sie mit dem Beantragen eines Erbscheins automatisch das Erbe annehmen.

Von diesem können Sie nicht mehr zurücktreten. Wie bereits erwähnt, wird in Erbschein gebraucht, um sich gegenüber Behörden, Versicherungen und Co als rechtmäßiger Erbe ausweisen zu können. So darf der Erbe demnach im Namen des Verstorbenen, zum Beispiel, Verträge kündigen, Konten auflösen und Ähnliches.

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Des Weiteren hilft der Erbschein außerdem dabei das Erbe zu verteilen, wenn trotz eines Testaments nicht ersichtlich ist, wer das Vermögen eigentlich erben soll. Hat der Erblasser hingegen zu Lebzeiten eine gültige Vorsorgevollmacht verfasst, welche über den Tod hinaus gilt, wird ein Erbschein überflüssig. Bei entsprechender Formulierung bestimmt dann diese Vollmacht, wer das Vermögen erben soll.

Wer darf einen Erbschein beantragen?

Nur wer Erbe eines verstorbenen Mitglieds der Familie ist, kann einen Erbschein beantragen. Demnach müssen Sie entweder der gesetzliche Erbe oder aber Erbe per Letztwilliger Verfügung sein. Wer noch minderjährig ist und einen Erbschein beantragen möchte, benötigt einen Vertreter in Form eines Elternteils oder eines anderen Sorgeberechtigten.

Wurde im Vorfeld ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter mit dieser Sache betraut, können auch diese den Erbschein beantragen. Wer dagegen vorab vom Erblasser laut letztwilliger Verfügung enterbt wurde, darf keine Beantragung des Erbscheins vornehmen, auch wenn dieser eigentlich pflichtteilberechtigt ist.

Wo ist es möglich einen Erbschein zu beantragen?

Beim zuständigen Nachlassgericht, welches sich am letzten Wohnort des Verstorbenen befindet, kann der rechtmäßige Erbe eine Erbscheinbeantragung vornehmen. Lediglich in Baden-Württemberg sind hingegen staatliche Notariate dafür zuständig. Es ist außerdem nicht zwingend erforderlich, dass der Erbe selbst einen Erbschein beantragt, denn ist ebenso möglich einen Notar damit zu betrauen.

Dieser setzt sich dann mit dem zuständigen Gericht in Verbindung und kümmert sich um den Erbschein. Der Antrag für einen Erbschein kann schriftlich erfolgen, aber auch mündlich erklärt und vom zuständigen Nachlassgericht protokolliert werden. Ist der Erbschein beantragt worden, wird dieser in der Regel innerhalb weniger Wochen per Post zugeschickt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für eine Erbscheinbeantragung?

Um mit Erfolg einen Erbschein beantragen zu können, gilt es wesentliche Angaben zu machen und mehrere Unterlagen beim zuständigen Nachlassgericht zur Überprüfung einzureichen. So müssen hier, zum Beispiel, die Daten des Erblassers, sowie des Erbens, aber ebenso der Nachlasswert und eventuell damit verbundene Schulden beim Gericht offengelegt werden. Je nach Art des Erbes gilt es andere Dokumente beim Nachlassgericht einzureichen.

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Folgende Unterlagen gilt es zur Erbscheinbeantragung immer beim Gericht einzureichen:

  • Die Sterbeurkunde des verstorbenen Erblassers
  • Gültiger Personalausweis des Antragstellers
  • Anschriften eines jeden gesetzlichen Erbens
  • Eine eidesstaatliche Erklärung zur Richtigkeit aller gemachten Angaben

Liegt ein Erbvertrag oder ein Testament vor, gilt es folgende Unterlagen einzureichen:

  • Den Erbvertrag bzw. das Testament des Erblassers
  • Auskunft über alle bekannten Todesverfügungen wegen,
  • Auskunft darüber, ob ein Rechtsstreit über das Erbe zugegen ist

Handelt es sich um eine gesetzliche Erbfolge, werden zusätzlich folgende Dokumente gebraucht:

  • Eine eidesstaatliche Versicherung darüber, dass es keinen Erbvertrag und kein Testament gibt
  • Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Familienstammbuch und ähnliches
  • Falls zugegen eine eidesstaatliche Versicherung über den Güterstand, in welchem der Verstorbene verheiratet war

Wie teuer ist die Beantragung eines Erbscheins?

Die oben erwähnte eidesstaatliche Versicherung über die Angaben-Richtigkeit kann sowohl von einem Notar, als auch von einem Gericht beglaubigt werden. Hier wird eine einfache Gebühr fällig. Ebenso gilt es für die Erbscheinerteilung eine Gebühr zu zahlen. Wie hoch die Antrags-, wie Notarkosten am Ende werden, hängt im Allgemeinen vom Wert des Nachlasses ab.

Je höher das Erbe also ausfällt, desto höher sind auch die Kosten für den Erbschein. Wissenswert ist außerdem, dass die Gebühr bei einem Notar stets höher ausfällt, als bei einem Nachlassgericht, denn hier kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu.

Fazit: Nur rechtmäßige Erben können beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Wer dieses Dokument allerdings in Auftrag gibt, nimmt dann automatisch das Erbe an. Außerdem ist auch die Erbscheinbeantragung nicht kostenfrei. Hier fallen diverse Gebühren an. Je höher der Nachlasswert ist, desto teurer wird ein Erbschein.


FAQ

Was benötige ich zur Beantragung eines Erbscheins?

Um einen Erbschein zu beantragen, sind einige Unterlagen und Nachweise erforderlich. Dazu gehören insbesondere das ausgefüllte Antragsformular, der Personalausweis oder Reisepass, die Sterbeurkunde des Verstorbenen und eventuell auch ein Testament. Darüber hinaus kann das Nachlassgericht weitere Dokumente verlangen, wie etwa Eheurkunden, Erbverträge oder Geburtsurkunden. Die genauen Anforderungen können sich je nach Einzelfall und zuständigem Gericht unterscheiden.

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Welche Kosten entstehen bei der Beantragung eines Erbscheins?

Die Gebühren für die Ausstellung eines Erbscheins können variieren und sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählen der Wert des Nachlasses, ob ein Testament vorliegt und ob zusätzliche Leistungen wie eilige Bearbeitung gewünscht werden. Üblicherweise beginnen die Kosten bei etwa 100 Euro und können je nach Komplexität des Falls deutlich steigen. Um Klarheit zu erhalten, ist es empfehlenswert, beim zuständigen Nachlassgericht eine genaue Kostenaufstellung anzufordern.

Welcher Zeitrahmen steht zur Verfügung, um einen Erbschein zu beantragen?

Es gibt keine festgelegte Frist für die Beantragung eines Erbscheins. Theoretisch ist es also möglich, diesen auch noch Jahre nach dem Erbfall zu beantragen. Allerdings ist zu bedenken, dass die Abwicklung von Nachlassangelegenheiten ohne Erbschein kompliziert werden kann. Bankgeschäfte, Grundstücksübertragungen oder ähnliche Transaktionen können in vielen Fällen nur mit gültigem Erbschein durchgeführt werden. Daher empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah zu stellen.

Ist eine Beantragung des Erbscheins ohne Notar möglich?

Ja, die Inanspruchnahme eines Notars ist für die Beantragung eines Erbscheins nicht zwingend erforderlich. Der Antrag kann auch eigenständig beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. In komplexen Erbfällen, bei denen beispielsweise mehrere Erben oder internationale Sachverhalte involviert sind, kann eine notarielle Beratung jedoch von Vorteil sein.

Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn kein Erbschein beantragt wird?

Wenn kein Erbschein beantragt wird, können sich daraus mehrere Probleme ergeben. Zunächst einmal wird es schwieriger, Nachlassangelegenheiten zu regeln, da viele Institutionen einen Erbschein als Nachweis für die Erbberechtigung verlangen. Zudem könnte es zu rechtlichen Streitigkeiten unter den Erben kommen, wenn die Erbberechtigung nicht eindeutig geklärt ist. Darüber hinaus könnte es für Erben problematisch werden, ihr Erbrecht gegenüber Dritten zu beweisen, was beispielsweise bei der Verwaltung von Konten oder Immobilien relevant ist.

Die Nichtbeantragung eines Erbscheins stellt also in vielen Fällen ein Hindernis für die reibungslose Abwicklung des Erbes dar und kann zu zusätzlichen Komplikationen führen. Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, einen Erbschein zu beantragen, um Unklarheiten und möglichen Streitigkeiten vorzubeugen.

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