Wie kann man in Deutschland die Bestattungspflicht auf Friedhöfen legal umgehen?

In Deutschland gilt die gesetzliche Bestattungspflicht, die an den sogenannten Friedhofszwang geknüpft ist. Das bedeutet: Urnen dürfen in der Regel nur auf Friedhöfen oder offiziellen Ruhestätten beigesetzt werden – die Aufbewahrung zu Hause ist untersagt. Dennoch gibt es Ausnahmen und kreative Wege, diese Vorschrift rechtlich zu umgehen. Bundesländer wie Bremen bieten legale Sonderregelungen, während ein Auslandstransfer eine weitere Option darstellt. Wer die Asche eines Angehörigen selbst aufbewahren möchte, sollte die rechtliche Lage genau kennen – und mögliche Risiken abwägen.

Wie kann man in Deutschland die Bestattungspflicht auf Friedhöfen legal umgehen?
Wie kann man in Deutschland die Bestattungspflicht auf Friedhöfen legal umgehen?

Das Wichtigste in Kürze zu Urnenaufbewahrung in Deutschland:

  • Friedhofszwang gilt bundesweit: Urnen dürfen in der Regel nur auf Friedhöfen oder speziellen Wäldern beigesetzt werden.
  • Ausnahme Bremen: Nur hier erlaubt das Gesetz die Beisetzung auf privatem Grund – aber mit Genehmigung.
  • Verstreuung in drei Bundesländern: In Berlin, NRW und Brandenburg ist die Ascheverstreuung auf Streuwiesen möglich.
  • Ausland als Umweg: Die Mitnahme der Urne aus der Schweiz ist rechtlich umstritten, aber gängige Praxis.
  • Bußgeld bei Verstoß: Wer den Friedhofszwang ignoriert, riskiert empfindliche Geldstrafen.

Darf man in Deutschland eine Urne zu Hause aufbewahren?

In Deutschland ist die Aufbewahrung einer Urne zu Hause grundsätzlich verboten, da der sogenannte Friedhofszwang gilt. Nur in Bremen ist die Beisetzung auf privatem Grundstück erlaubt – unter bestimmten Voraussetzungen wie dem schriftlichen Willen der verstorbenen Person und einer behördlichen Genehmigung. Eine bloße Lagerung in der Wohnung bleibt jedoch untersagt. Alternativ kann die Urne ins Ausland überführt werden, z. B. in die Schweiz, wo eine legale Übergabe an Angehörige möglich ist.

Lesen Sie auch:  Trauerfeier – Kulturen und ihre Sitten

Gesetzliche Grundlagen: Was ist erlaubt?

  • In den meisten Bundesländern herrscht strenger Friedhofszwang – also auch für Urnen.

  • Privataufbewahrung oder Verstreuung der Asche ist in der Regel nicht erlaubt, außer es wird eine besondere Genehmigung erteilt.

🔍 Was bedeutet der Friedhofszwang im Detail?

Der sogenannte Friedhofszwang ist ein zentrales Element des deutschen Bestattungsrechts. Er besagt, dass die Beisetzung von Verstorbenen – einschließlich Urnen – nur auf öffentlich oder offiziell genehmigten Flächen erfolgen darf. Ziel ist es, die Würde der Toten zu wahren und hygienische Standards einzuhalten. Der Friedhofszwang ist in den meisten Landesbestattungsgesetzen verankert und wird als hohes Gut angesehen. Eine Aufbewahrung in der Wohnung, im Keller oder auf dem Balkon ist deshalb verboten – selbst bei ausdrücklichem Wunsch des Verstorbenen. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Dennoch ist die Rechtslage nicht in allen Bundesländern gleich geregelt, weshalb Ausnahmen wie in Bremen möglich sind.

📍 Ausnahme: Bremen – Urne zu Hause erlaubt

Bremen hat 2015 als erstes Bundesland den Friedhofszwang für Urnen gelockert. Angehörige dürfen dort die Asche eines Verstorbenen auf einem privaten Grundstück beisetzen – jedoch nur unter klaren Auflagen. Zwingend erforderlich ist ein schriftlich dokumentierter Wille der verstorbenen Person. Außerdem muss das Grundstück geeignet sein und eine Genehmigung durch die zuständige Behörde vorliegen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Es muss ein schriftlicher Wille der verstorbenen Person vorliegen.

  • Die Beisetzung auf privatem Grund ist nur mit Genehmigung der Behörde möglich.

  • Die Urne darf nicht in der Wohnung aufbewahrt werden, sondern muss beigesetzt werden (z. B. im Garten).

👉 Nur Bremen erlaubt diese Möglichkeit offiziell!

📍 2. Ausnahme: Ascheverstreuung in bestimmten Bundesländern

  • In Berlin, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen ist es unter strengen Auflagen möglich, eine Ascheverstreuung auf einer Streuwiese durchzuführen – aber nicht im eigenen Garten.

  • Eine Mitnahme der Urne nach Hause ist hier nicht erlaubt.

✈️ 3. Umweg über das Ausland – z. B. Schweiz oder Niederlande

Ein häufig genutzter legaler Weg ist:

  • Die Einäscherung erfolgt in Deutschland.

  • Die Urne wird zur Beisetzung ins Ausland überführt, z. B. in die Schweiz.

  • In der Schweiz darf die Asche dem Angehörigen übergeben werden – etwa zur Mitnahme nach Hause oder zur Verstreuung in der Natur.

Lesen Sie auch:  Trauerfeier oder Beisetzung im engsten Kreis?

➡️ Danach nehmen viele Angehörige die Urne zurück nach Deutschland – rechtlich ist das eine Grauzone, die in der Praxis aber meist nicht verfolgt wird.

⚖️ Was droht bei Verstoß gegen den Friedhofszwang?

  • Wer in einem Bundesland mit Friedhofszwang eine Urne illegal zu Hause aufbewahrt, riskiert Bußgelder (teils mehrere Tausend Euro).

  • In der Regel sind die Behörden jedoch zurückhaltend, solange es keinen öffentlichkeitswirksamen Konflikt gibt.

🌿 Wo ist eine Ascheverstreuung in Deutschland möglich?

Einige Bundesländer wie Berlin, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen erlauben unter strengen Voraussetzungen die Verstreuung von Asche. Dies kann ausschließlich auf speziell ausgewiesenen Streuwiesen oder anonymen Gräberfeldern erfolgen. Private Gärten oder Waldstücke sind davon ausgenommen. Auch hier ist in der Regel ein letztwilliger Wunsch erforderlich, der notariell beglaubigt oder durch Zeugen bestätigt sein sollte. Die Durchführung übernehmen meist zertifizierte Bestattungsunternehmen in Zusammenarbeit mit Friedhofsverwaltungen. Angehörige können der Zeremonie beiwohnen, erhalten aber keinen festen Ort der Erinnerung. Diese Form der Naturbestattung spricht vor allem Menschen an, die sich eine ruhige, naturnahe letzte Ruhestätte ohne Grabpflege wünschen.

🌍 Wie funktioniert der Weg über das Ausland genau?

Viele Angehörige nutzen den Weg über Länder wie die Schweiz oder die Niederlande, um den strengen deutschen Vorgaben zu entgehen. Dort ist die Ascheübergabe an Hinterbliebene gesetzlich erlaubt. Die Urne kann anschließend zu Hause aufbewahrt oder in der Natur verstreut werden – ganz legal. Die Einäscherung findet meist in Deutschland statt, danach folgt die Überführung durch ein spezialisiertes Bestattungsunternehmen. Wichtig: Der Rücktransport der Urne nach Deutschland stellt rechtlich eine Grauzone dar – es fehlt eine einheitliche Regelung. In der Praxis schreiten die Behörden selten ein, solange kein öffentliches Aufsehen entsteht. Dennoch sollte man sich der Risiken bewusst sein und idealerweise vorab rechtliche Beratung einholen.

📝 Wie kann man den letzten Willen korrekt dokumentieren?

Damit eine alternative Beisetzung – z. B. in Bremen oder auf einer Streuwiese – überhaupt zulässig ist, muss ein eindeutiger letzter Wille vorliegen. Dieser kann handschriftlich oder notariell verfasst sein, sollte aber klar und unmissverständlich formuliert sein. Formulierungen wie „Ich wünsche mir die Beisetzung auf meinem Grundstück in Bremen“ oder „Ich wünsche die Verstreuung meiner Asche auf einer Streuwiese“ sind hilfreich. Optimal ist eine zusätzliche Bestätigung durch Angehörige oder Zeugen. Wer sicherstellen will, dass sein Wunsch rechtsgültig umgesetzt wird, kann diesen in einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder einem Testament festhalten. Eine Beratung bei einem Notar oder Bestatter ist dabei empfehlenswert.

Lesen Sie auch:  Die Aufbahrung als Abschiedsnahme - Ablauf und Kosten

💡 Zusammenfassung: Wie kann man die Bestattungspflicht umgehen?

Methode Erlaubt? Bedingungen
Urne zuhause in Bremen ✅ Ja Nur mit Genehmigung & letztem Willen
Urne zuhause in anderen Bundesländern ❌ Nein Nicht erlaubt
Verstreuung in Berlin/NRW/Brandenburg 🔶 Eingeschränkt Nur auf Streuwiesen, nicht im Garten
Mitnahme ins Ausland (z. B. Schweiz) ✅ Ja Legal dort – Rückführung nach Deutschland rechtlich Graubereich

Wenn du die Urne eines Angehörigen zu Hause aufbewahren möchtest, sind zwei Wege realistisch:

  1. In Bremen: Dort mit Genehmigung ganz legal.

  2. Überführung in die Schweiz, dort Übergabe an Angehörige – und Rücktransport auf eigenes Risiko.

Mustervorlage für eine Willenserklärung


Willenserklärung zur Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofs

Name: Max Mustermann
Geburtsdatum: 01.01.1970
Geburtsort: Berlin
Adresse: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Erklärung

Hiermit verfüge ich ausdrücklich und aus freiem Willen, dass meine Asche nach meinem Tod nicht auf einem öffentlichen Friedhof, sondern auf privatem Grund beigesetzt bzw. von meinen Angehörigen in würdiger Weise aufbewahrt oder verstreut werden soll.

Mir ist bewusst, dass diese Form der Bestattung nur in bestimmten Bundesländern oder im Ausland zulässig ist. Ich wünsche mir ausdrücklich, dass meine Angehörigen die rechtlich möglichen Wege nutzen, um meinem Wunsch zu entsprechen – z. B. durch:

  • eine Urnenbeisetzung auf einem Privatgrundstück (z. B. Garten) in Bremen,

  • die Verstreuung oder Aufbewahrung meiner Asche nach einer Überführung ins Ausland (z. B. Schweiz, Niederlande),

  • oder jede andere Form, die den Friedhofszwang legal oder in zulässiger Grauzone umgeht.

Mir ist es wichtig, dass meine sterblichen Überreste nicht anonym oder gegen meinen Willen auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Ich beauftrage meine nächste Angehörige / meinen nächsten Angehörigen, diese Entscheidung in meinem Sinne umzusetzen:

Beauftragte Person:
Name: Erika Mustermann
Geburtsdatum: 02.02.1972
Verhältnis: Ehefrau

Diese Verfügung entspricht meinem freien Willen und wurde von mir bei klarem Verstand und ohne äußeren Zwang verfasst.


Mehr zeigen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"