Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Alle Regelungen zur Erbaufteilung im Überblick

Bestattungsplanung

Wer stirbt, hinterlässt mehr als nur Erinnerungen – oft auch einen Nachlass. Doch wie wird das Erbe eigentlich aufgeteilt? Entscheidend ist, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Fehlt es, greift die gesetzliche Erbfolge mit klar definierten Regeln und Hierarchien. Dabei spielt es eine zentrale Rolle, wie eng das verwandtschaftliche Verhältnis zum Verstorbenen war. In diesem Artikel erfahren Sie umfassend, wie das Erbe in Deutschland verteilt wird – mit und ohne Testament, bei Erbverträgen, Pflichtteilsansprüchen und Sonderfällen wie Erbunwürdigkeit oder Erbausschlagung.

Wie wird das Erbe aufgeteilt?
Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Kinder und Ehegatten stehen dabei
    an erster Stelle.
  • Erbengemeinschaften entstehen bei mehreren Erben: Die Erbschaft wird anteilig aufgeteilt.
  • Ehegatten erhalten je nach Konstellation bis zur Hälfte des Nachlasses.
  • Testament und Erbvertrag haben Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.
  • Pflichtteilsberechtigte können nicht vollständig enterbt werden.

Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Das Erbe wird nach deutschem Erbrecht entweder gemäß einem Testament oder, falls kein Testament vorliegt, nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Vorrangig erben Kinder, Ehegatten und Eltern. Ohne direkte Nachkommen geht das Erbe an entferntere Verwandte oder an den Staat.

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt ohne Testament?

Liegt kein Testament vor, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese basiert auf einem Ordnungssystem: Erben erster Ordnung sind Kinder und Enkelkinder. Gibt es keine Abkömmlinge, kommen Eltern und deren Nachkommen zum Zuge – also Geschwister, Nichten und Neffen. Danach folgen Großeltern und deren Nachkommen. Je weiter entfernt die Verwandtschaft, desto später greift der Erbanspruch.

Ehegatten sind ebenfalls erbberechtigt, erhalten jedoch anteilige Erbteile – etwa ein Viertel neben Kindern oder die Hälfte neben Eltern. Die gesetzliche Erbfolge dient der Wahrung familiärer Bindungen. Weit entfernte Verwandte werden nur dann bedacht, wenn sämtliche näheren Verwandten bereits verstorben oder ausgeschlossen sind. Wichtig: Adoptierte Kinder sind den leiblichen gleichgestellt, Stiefkinder hingegen nicht erbberechtigt.

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Testament und Erbvertrag: Individuelle Erbregelung

Mit einem Testament kann der Erblasser frei entscheiden, wer was erhält. Dabei können auch Freunde, Vereine oder Stiftungen berücksichtigt werden. Eine besondere Form ist das sogenannte Berliner Testament, in dem Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Ein Erbvertrag wiederum ist eine bindende Vereinbarung, die nur notariell abgeschlossen werden kann.

Im Unterschied zum Testament können Änderungen nur mit Zustimmung aller Vertragspartner erfolgen. Beide Formen der Nachlassregelung übergehen die gesetzliche Erbfolge. Fehlt allerdings eine eindeutige Regelung über den gesamten Nachlass, greift für den restlichen Nachlass doch wieder das gesetzliche System. Für Klarheit sollte daher ein rechtssicheres Testament oder ein vollständiger Erbvertrag erstellt werden.

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Die Erbengemeinschaft: Gemeinsames Erbe verwalten

Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Alle Beteiligten sind gemeinsam Eigentümer des Nachlasses – bis zur endgültigen Aufteilung. Diese Situation birgt Konfliktpotenzial. Entscheidungen über Immobilien, Schulden oder Nachlassgegenstände können nur gemeinsam getroffen werden.

Der Nachlass muss entweder einvernehmlich geteilt oder durch Verkauf in Geld umgewandelt werden. Jeder Miterbe kann grundsätzlich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Ohne klare Regelung kann sich die Aufteilung jedoch über Jahre hinziehen. Ein Testamentsvollstrecker kann helfen, die Abwicklung zu koordinieren. Bei Uneinigkeit unter den Erben kommt es nicht selten zu Erbstreitigkeiten, die sogar vor Gericht enden.

Pflichtteil: Wer hat immer Anspruch?

Selbst wenn ein Testament bestimmte Angehörige ausschließt, können diese ihren Pflichtteil geltend machen. Pflichtteilsberechtigt sind Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs und wird in Form einer Geldzahlung eingefordert. Das bedeutet: Selbst wenn kein Gegenstand oder Grundstück vererbt wird, steht dem Pflichtteilsberechtigten ein Geldwert zu.

Wer einen Pflichtteil beanspruchen will, muss diesen aktiv einfordern. Es besteht keine automatische Zuweisung. Bei Streitigkeiten hilft häufig ein Anwalt oder Mediator. Besonders bei großen Erbschaften oder wenn Unternehmen vererbt werden, spielen Pflichtteile eine entscheidende Rolle.

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Die Bedeutung der Zugewinngemeinschaft für den Ehegattenerbteil

Viele Ehepaare leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft – der gesetzlich vorgesehenen Form des Güterstands, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Im Erbfall wirkt sich diese Zugewinngemeinschaft direkt auf den Erbanteil des überlebenden Ehegatten aus.

Neben den gesetzlich zustehenden Erbquoten (z. B. 1/4 neben Kindern) wird ein pauschaler Zugewinnausgleich in Höhe eines weiteren Viertels hinzuaddiert. So kann der Ehegatte bis zur Hälfte des Nachlasses erhalten – ohne Nachweis konkreten Vermögenszuwachses. Dies führt häufig zu Missverständnissen, besonders wenn Kinder als Miterben betroffen sind. Wichtig ist: Bei Gütertrennung entfällt dieser pauschale Ausgleich. Ehepartner sollten daher genau prüfen, welche Güterstandsregelung in ihrer Ehe gilt, um Klarheit für den Erbfall zu schaffen.

Typische Fehler bei der Nachlassregelung vermeiden

Fehlende oder unklare Testamente führen oft zu Erbstreitigkeiten. Ein häufiger Fehler ist es, nur mündliche Absprachen zu treffen, ohne sie rechtswirksam schriftlich festzuhalten. Auch handschriftliche Testamente können ungültig sein, wenn sie nicht alle formalen Anforderungen erfüllen.

Ebenso problematisch: unklare Formulierungen wie „Mein Haus bekommt mein Sohn“ – ohne Angabe des genauen Werts oder einer Teilungsanordnung. Streit entsteht auch, wenn ein Berliner Testament nicht notariell beurkundet wurde oder bei Patchworkfamilien einzelne Kinder vergessen werden. Wer seinen Nachlass strukturiert regeln will, sollte daher ein rechtlich geprüftes Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Fachliche Beratung durch einen Notar oder Anwalt hilft, teure Fehler zu vermeiden und den Willen wirklich durchzusetzen.

Was tun bei Erbstreit? Ihre Möglichkeiten im Überblick

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten unter Miterben, kann dies jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zur Folge haben. Häufig entzünden sich Konflikte an Immobilien, Firmenanteilen oder persönlichen Gegenständen mit emotionalem Wert. Zunächst sollte versucht werden, im Rahmen einer Mediation eine gütliche Einigung zu erzielen.

Ein neutraler Mediator kann helfen, Interessen zu klären und Lösungen zu finden, bevor ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Ist das nicht möglich, bleibt der Gang zum Nachlassgericht. Auch ein Testamentsvollstrecker kann zur Deeskalation beitragen, da er als unabhängige Instanz agiert. Wichtig: Je klarer die Nachlassregelung im Vorfeld, desto geringer ist das Risiko eines Erbstreits.

Wann sollte man einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein ist oft notwendig, um sich als rechtmäßiger Erbe gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Versicherungen auszuweisen. Er wird vom Nachlassgericht auf Antrag ausgestellt und enthält die genaue Erbquote der beteiligten Personen. Ohne diesen Nachweis verweigern viele Institutionen Auskünfte oder die Herausgabe von Vermögenswerten.

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Insbesondere bei Erbengemeinschaften wird ein gemeinschaftlicher Erbschein benötigt. Die Beantragung ist kostenpflichtig und dauert je nach Fall mehrere Wochen. Wer über ein notarielles Testament verfügt, benötigt unter Umständen keinen Erbschein – dies ist allerdings vom jeweiligen Sachverhalt abhängig. Ein Beratungsgespräch mit dem Nachlassgericht oder einem Anwalt klärt, ob und wann der Antrag sinnvoll ist.

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird

Nicht jede Erbschaft ist willkommen. Wenn der Nachlass überschuldet ist, entscheiden sich viele Erben zur Ausschlagung. Die Frist dafür beträgt sechs Wochen – bei Auslandsaufenthalt sechs Monate. Die Erklärung muss beim Nachlassgericht oder Notar abgegeben werden.

Mit der Ausschlagung verliert der Betroffene sämtliche Rechte, aber auch alle Pflichten. Die Erbfolge springt automatisch zur nächsten Person in der gesetzlichen Reihenfolge weiter. Bereits zu Lebzeiten kann ein Erbe durch Vertrag ausgeschlossen werden. Wichtig: Wer das Erbe antritt oder die Frist verstreichen lässt, gilt als Erbe – inklusive Schuldenhaftung.

Sonderfälle: Erbunwürdigkeit und Erbe durch den Staat

Ein Erbe kann für erbunwürdig erklärt werden, wenn er schwere Verfehlungen gegen den Erblasser begangen hat. Dazu zählen Tötungsversuche, Drohungen oder Fälschung des Testaments. Wird jemand für erbunwürdig erklärt, verliert er jeglichen Anspruch auf den Nachlass. Eine Verzeihung durch den Erblasser kann diese Wirkung aufheben. Gibt es keinerlei erbberechtigte Personen – weder gesetzlich noch durch Testament –, fällt das Erbe an den Staat. Der Staat kann das Erbe nicht ausschlagen, haftet aber nur mit dem Nachlasswert. Auch offene Schulden werden vom Staat in diesem Rahmen beglichen.

Fazit

Die Erbaufteilung folgt in Deutschland klaren Regeln – entweder durch Testament oder per Gesetz. Wer seinen Nachlass gezielt steuern möchte, sollte frühzeitig vorsorgen. Denn ohne schriftliche Regelung greift die gesetzliche Erbfolge automatisch. Ungewollte Erbstreitigkeiten und unerwünschte Erbfolgen lassen sich durch Testament, Erbvertrag oder klare Teilungsanordnungen vermeiden. Auch Pflichtteilsrechte und Sonderfälle wie Erbunwürdigkeit sollten bekannt sein. Informieren Sie sich rechtzeitig und sichern Sie Ihr Vermögen für die Zukunft – für Ihre Liebsten und in Ihrem Sinne.

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