Sterbeurkunde beantragen: So geht’s

Bestattungsplanung

Wer eine Beerdigung organisieren muss, kommt an der Sterbeurkunde nicht vorbei. Sie ist essenziell für fast alle bürokratischen Abläufe nach einem Todesfall – vom Abmelden bei Behörden bis zur Erbschaftsregelung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine Sterbeurkunde beantragen, welche Unterlagen nötig sind, wer antragsberechtigt ist und wie viel sie kostet. Auch die Nachbestellung wird erklärt.

Sterbeurkunde beantragen: So geht’s
Sterbeurkunde beantragen: So geht’s

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sterbeurkunde ist Voraussetzung für viele rechtliche und behördliche Schritte nach einem Todesfall.
  • Sie wird beim Standesamt des Sterbeortes beantragt – meist dauert es bis zu 7 Tage, bis sie ausgestellt ist.
  • Je nach Familienstand sind verschiedene
    Originaldokumente notwendig (z. B. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil).
  • Ehepartner, Kinder, Eltern und in Sonderfällen auch Geschwister oder Erben dürfen die Urkunde beantragen.
  • In vielen Fällen ist die Ausstellung für Rentenversicherung und Krankenkasse kostenlos.

Wo beantragt man eine Sterbeurkunde?

Die Sterbeurkunde beantragt man beim Standesamt des Ortes, an dem die Person verstorben ist. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen.

Wozu dient eine Sterbeurkunde überhaupt?

Die Sterbeurkunde ist mehr als nur ein offizielles Dokument. Sie ist die zentrale Bescheinigung, die den Tod einer Person beurkundet und Grundlage für alle weiteren Formalitäten bildet. Ohne sie kann keine Beerdigung erfolgen. Auch Banken, Versicherungen oder Rententräger verlangen dieses Schriftstück. Darin stehen Angaben zum Namen, Geburtsort, Todeszeitpunkt und -ort, Familienstand und vieles mehr.

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Sie wird auf Basis des Totenscheins erstellt, den eine Ärztin oder ein Arzt zuvor ausstellt. Wichtig ist: Der Totenschein ist nicht dasselbe wie die Sterbeurkunde. Erst mit letzterer können Hinterbliebene die meisten Amtswege erledigen. Dazu gehören Abmeldungen bei Behörden, Regelung von Nachlässen oder Beantragung von Witwenrente. Auch für den Erbschein wird sie benötigt.

Wer darf eine Sterbeurkunde beantragen?

Nicht jeder darf eine Sterbeurkunde einfach anfordern. Nur enge Angehörige wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Eltern und in bestimmten Fällen auch Geschwister dürfen eine solche Urkunde erhalten. Voraussetzung ist, dass sie ein berechtigtes Interesse nachweisen – zum Beispiel durch Erbschaftsansprüche oder gesetzliche Verpflichtungen. Wer kein direkter Verwandter ist, benötigt eine Vollmacht oder eine Bestätigung des Nachlassgerichts. Bestatter können mit entsprechender Vollmacht ebenfalls die Sterbeurkunde beantragen. Wichtig ist, dass die berechtigte Person beim Antrag alle erforderlichen Dokumente im Original vorlegen kann.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag

Die benötigten Dokumente hängen stark vom Familienstand der verstorbenen Person ab. Immer notwendig sind der Totenschein, ein Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde der Verstorbenen. Je nach Status kommen weitere hinzu:

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  • Bei verheirateten Personen: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Bei Verwitweten: zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Fehlen diese Dokumente, müssen sie bei den zuständigen Ämtern oder Konsulaten (bei Auslandsbezug) nachgefordert werden. Wichtig: Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.

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Dokumentenübersicht je nach Familienstand

Dokumente (im Original) Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden
Totenbescheinigung Ja Ja Ja Ja
Personalausweis Ja Ja Ja Ja
Geburtsurkunde Ja Ja Ja Ja
Heiratsurkunde/Familienbuch Nein Ja Ja Ja
Scheidungsurteil mit Rechtsvermerk Nein Nein Nein Ja
Sterbeurkunde des Ehepartners Nein Nein Ja Nein

Wie lange dauert die Ausstellung der Urkunde?

In der Regel dauert es durchschnittlich sieben Werktage, bis die Sterbeurkunde ausgestellt ist. In Zeiten hoher Auslastung oder bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer auf bis zu 14 Tage verlängern. Wichtig: Die Meldung über den Todesfall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen. Danach kann die Sterbeurkunde beantragt werden. Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Frist für den Antrag, jedoch empfiehlt sich eine zügige Einreichung – besonders wenn Behördengänge oder Bestattungen unmittelbar bevorstehen.

Wie beantrage ich eine Sterbeurkunde?

Der Antrag erfolgt beim Standesamt des Sterbeortes – nicht am Wohnort der verstorbenen Person. Die Beantragung ist in vielen Städten auch online oder per Post möglich. Dazu müssen alle erforderlichen Dokumente mitgeschickt oder vorgelegt werden. Viele Hinterbliebene übergeben diese Aufgabe an das Bestattungsinstitut, das dann eine Vollmacht benötigt. Auch beim Nachfordern gilt: Nur das ursprüngliche Standesamt kann die Urkunde erneut ausstellen. Nach 30 Jahren muss man sich allerdings ans zuständige Landesarchiv wenden. Bei mehreren gleichzeitig beantragten Urkunden sinkt meist der Preis pro Exemplar.

Welche Kosten entstehen für die Sterbeurkunde?

Die Kosten variieren je nach Region. In Berlin und München kostet die erste Urkunde 12 Euro, in Köln 10 Euro und in Hamburg 14,50 Euro. Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt wird, fällt oft nur eine reduzierte Gebühr an. Zwei Urkunden sind in der Regel kostenlos: die für die Rentenversicherung und die für die Krankenkasse. Auch das Sozialamt kann ein Anrecht auf eine kostenlose Urkunde haben. Wer eine internationale Sterbeurkunde in Englisch oder einer anderen Sprache benötigt, muss mit Zusatzkosten rechnen. Diese wird ebenfalls vom Standesamt ausgestellt – oft für den Nachweis im Ausland oder zur Überführung des Verstorbenen.

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Fazit

Die Sterbeurkunde ist ein zentrales Dokument im Todesfall – organisatorisch wie rechtlich. Wer sie rechtzeitig beantragt und alle Unterlagen vorbereitet, erspart sich Zeit, Wege und zusätzliche Belastung. Ob für Behörden, Banken oder Erbschaft – ohne sie geht wenig. Nutzen Sie unsere Checkliste für einen strukturierten Ablauf.

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