Verträge im Todesfall kündigen: So geht’s
Nach einem Todesfall stehen Angehörige vor zahlreichen Herausforderungen – eine der wichtigsten ist die Kündigung laufender Verträge. Ob Mietvertrag, GEZ oder Krankenversicherung: Viele Verträge verursachen weiterhin Kosten, wenn sie nicht rechtzeitig beendet werden. In dieser umfassenden Anleitung zeigen wir, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, welche Unterlagen benötigt werden und welche Prioritäten bei der Kündigung zu setzen sind. Nutzen Sie Vorlagen, Musterbriefe und Checklisten, um den Aufwand in dieser schweren Zeit zu minimieren.
Inhalt
- 1 Das Wichtigste in Kürze
- 2 Welche Verträge sollten nach einem Todesfall zuerst gekündigt werden?
- 3 Verträge richtig priorisieren: Die praktische Checkliste
- 4 So funktioniert die Kündigung nach einem Todesfall
- 5 ✅ Checkliste: Verträge nach einem Todesfall kündigen
- 6 🔍 1. Unterlagen vorbereiten
- 7 📝 2. Wichtige Verträge mit hoher Priorität (sofort prüfen und kündigen)
- 8 🏠 3. Verträge des täglichen Bedarfs
- 9 💻 4. Mitgliedschaften, Abos und digitale Verträge
- 10 📨 5. Kündigung schreiben und versenden
- 11 📁 6. Dokumentation und Kontrolle
- 12 Versicherungen, GEZ & Mietverträge korrekt kündigen
- 13 Musterbriefe für Kündigungen: Diese Vorlagen helfen wirklich
- 14 Was tun mit Online-Konten, Abos und Social Media?
- 15 Sonderkündigungsrecht im Todesfall: Was gilt wirklich?
- 16 Wer darf Verträge nach dem Todesfall kündigen?
- 17 Was tun, wenn Vertragsunterlagen fehlen?
- 18 Digitale Nachlassverwaltung: Tools und Plattformen im Überblick
- 19 Rechtlicher Hintergrund: Was sagt das Gesetz?
- 20 Fazit
Das Wichtigste in Kürze
- Verträge mit Versicherungen haben Priorität: Kranken-, Lebens- und Unfallversicherungen sollten zuerst gekündigtwerden.
- Sonderkündigungsrecht besteht meist nicht: Viele Verträge enden nicht automatisch und müssen aktiv beendet werden.
- Formlose Mitteilung reicht oft aus: Eine Kopie der Sterbeurkunde genügt in vielen Fällen für die Vertragsauflösung.
- Mitgliedschaften & Online-Konten nicht vergessen: Auch Streamingdienste, Facebook oder Magazine verursachen laufende Kosten.
- Nachsendeauftrag einrichten: Damit wichtige Post wie Rechnungen nicht verloren geht, empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag.
Welche Verträge sollten nach einem Todesfall zuerst gekündigt werden?
Zuerst sollten Versicherungen wie Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung gekündigt werden. Danach folgen GEZ, Mietverträge, Telefon, Bankkonten und Mitgliedschaften.
Verträge richtig priorisieren: Die praktische Checkliste
Nach einem Todesfall ist der erste Schritt die Sichtung aller bestehenden Verträge der verstorbenen Person. Dabei hilft es, diese nach Dringlichkeit zu sortieren. Am wichtigsten sind Versicherungen wie Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherungen. Diese verursachen schnell hohe laufende Kosten, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Auch die Sterbegeld- und Rentenversicherung sollten zügig informiert werden.
An zweiter Stelle folgen Verträge des täglichen Bedarfs: GEZ, Mietvertrag, Strom, Gas, Internet oder Telefon. Diese sind oft monatlich kündbar, müssen aber dennoch aktiv beendet werden. Als dritte Priorität gelten weniger dringende, aber dennoch kostenpflichtige Abos wie Magazine, Zeitungen oder Streamingdienste.
Eine übersichtliche Checkliste kann helfen, keine wichtigen Punkte zu vergessen.
Priorität 1 | Priorität 2 | Priorität 3 |
---|---|---|
Krankenversicherung | GEZ | Zeitschriften |
Lebensversicherung | Mietvertrag | Online-Abos |
Unfallversicherung | Telefon/Internet | Social Media |
Sterbegeldversicherung | Bankkonto | Blogs & Kanäle |
Rentenversicherung | Versicherungen | Streamingdienste |
So funktioniert die Kündigung nach einem Todesfall
Viele Hinterbliebene wissen nicht, wie sie Verträge im Todesfall korrekt kündigen. Zunächst sollten alle relevanten Verträge gesammelt und gesichtet werden. Danach ist es entscheidend, ein formloses Kündigungsschreiben aufzusetzen. Die meisten Unternehmen akzeptieren eine Kündigung, wenn der Tod durch eine Sterbeurkunde belegt wird.
Besonders wichtig: Jede Kündigung sollte Namen, Adressen, Vertragsnummern und das Sterbedatum enthalten. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist in der Regel beizufügen. Manche Unternehmen verlangen zusätzliche Dokumente wie Totenschein oder Erbschein.
Es empfiehlt sich, die Kündigungen per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung zu versenden, um einen Nachweis zu haben.
✅ Checkliste: Verträge nach einem Todesfall kündigen
🔍 1. Unterlagen vorbereiten
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Sterbeurkunde (mehrere Kopien)
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ggf. Erbschein oder Vollmacht
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Personalausweis der kündigenden Person
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Vertragsunterlagen (falls vorhanden)
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Kontoauszüge prüfen (zur Vertragsermittlung)
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Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
📝 2. Wichtige Verträge mit hoher Priorität (sofort prüfen und kündigen)
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Krankenversicherung
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Lebensversicherung
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Unfallversicherung
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Rentenversicherung
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Sterbegeldversicherung
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Pflegeversicherung
🏠 3. Verträge des täglichen Bedarfs
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GEZ (Rundfunkbeitrag)
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Mietvertrag
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Stromanbieter
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Gasversorger
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Wasserwerke
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Telefon- und Internetanbieter
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Mobilfunkverträge
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Hausrat- oder Gebäudeversicherung
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Bankkonten / Kreditkarten kündigen oder umschreiben
💻 4. Mitgliedschaften, Abos und digitale Verträge
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Streamingdienste (Netflix, Spotify etc.)
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Zeitschriften / Magazine
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Fitnessstudio oder Sportverein
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Online-Shops mit Abo-Modellen (z. B. Amazon Prime)
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Cloud-Dienste (Dropbox, iCloud, Google Drive etc.)
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E-Mail-Postfächer und Domains
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Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram, XING)
-
Plattformen wie memoresa zur digitalen Nachlassverwaltung prüfen
📨 5. Kündigung schreiben und versenden
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Kündigungsschreiben sachlich und formlos formulieren
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Vertragsnummer, Name des Verstorbenen, Sterbedatum angeben
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Kopie der Sterbeurkunde beilegen
-
ggf. Erbschein oder Vollmacht beifügen
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Versand per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung
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Eingangsbestätigung vom Anbieter einfordern und dokumentieren
📁 6. Dokumentation und Kontrolle
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Alle Kündigungen chronologisch dokumentieren
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Rückfragen der Anbieter beantworten
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Restbeträge oder Rückzahlungen prüfen
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Löschung von personenbezogenen Daten anfordern
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Checkliste regelmäßig aktualisieren und abhaken
Versicherungen, GEZ & Mietverträge korrekt kündigen
Versicherungen müssen oft schnellstmöglich gekündigt oder informiert werden, damit keine weiteren Beiträge abgebucht werden. Die GEZ kann online oder postalisch informiert werden, ein einfaches Schreiben mit Sterbeurkunde genügt. Auch Mietverhältnisse enden nicht automatisch mit dem Tod.
In Deutschland gilt: Erben treten zunächst in das Mietverhältnis ein. Daher ist eine schriftliche Kündigung erforderlich. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, kann aber durch Kulanz des Vermieters verkürzt werden. Strom- und Gasverträge können separat gekündigt werden.
Musterbriefe für Kündigungen: Diese Vorlagen helfen wirklich
Um die Kündigungen effizient abzuwickeln, sind Musterbriefe eine große Hilfe. Sie lassen sich individuell anpassen und sparen Zeit. Wichtig ist ein sachlicher Ton, klare Angaben zur Person und zum Vertrag, sowie die Bitte um schriftliche Bestätigung.
Ein typischer Brief beginnt mit dem Betreff, gefolgt von einer kurzen Erklärung über den Todesfall. Eine Formulierung wie „aufgrund des Todes meines Vaters, Herrn Max Mustermann, kündige ich hiermit den Vertrag mit der Nummer XYZ“ ist ausreichend.
Es folgen die Anlagen (Sterbeurkunde, ggf. Erbschein) und die Kontaktdaten der hinterbliebenen Person. So wird sichergestellt, dass die Kündigung rechtlich wirksam ist.
Was tun mit Online-Konten, Abos und Social Media?
Online-Konten werden nach dem Tod häufig übersehen. Doch auch sie können weiterhin Kosten verursachen oder sensible Daten enthalten. Social Media-Profile wie Facebook, Instagram oder XING sollten gelöscht oder in den „Gedenkzustand“ versetzt werden.
Für Streaming-Abos, Apps oder Cloud-Dienste gelten oft monatliche Kündigungsfristen. Wichtig: Zugangsdaten notieren oder bei Bedarf Kontakt mit dem Support der jeweiligen Plattform aufnehmen. Anbieter wie memoresa helfen dabei, den digitalen Nachlass zu verwalten und alle Accounts zentral zu regeln.
So wird sichergestellt, dass keine Daten ungewollt weiter online bleiben oder unbemerkte Kosten entstehen.
Sonderkündigungsrecht im Todesfall: Was gilt wirklich?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass im Todesfall automatisch ein Sonderkündigungsrecht besteht. Leider ist das nicht immer der Fall. Viele Verträge laufen weiter und gehen auf die Erben über – etwa bei Kfz-Versicherung oder Hausratversicherung.
Dennoch kann in vielen Fällen eine außerordentliche Kündigung eingereicht werden. Unternehmen zeigen sich oft kulant, wenn der Todesfall belegt wird. Besonders bei Telekommunikationsverträgen, Zeitschriften oder Mietverhältnissen ist eine schriftliche Anfrage mit Sterbeurkunde ratsam.
Die rechtliche Grundlage für eine Sonderkündigung sollte im jeweiligen Vertrag geprüft werden. Auch Verbraucherzentralen helfen in Zweifelsfällen weiter.
Wer darf Verträge nach dem Todesfall kündigen?
Nicht jede Person darf automatisch Verträge einer verstorbenen Person kündigen. Grundsätzlich sind nur Erben oder Bevollmächtigte zur Vertragskündigung berechtigt. Liegt ein Testament oder Erbschein vor, kann dieser als Nachweis für die Berechtigung dienen. In einigen Fällen genügt auch eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt – etwa bei Bankkonten oder Immobilien.
Liegt keine Vollmacht vor, müssen Erben zunächst offiziell nachgewiesen werden, bevor sie Verträge beenden dürfen. Unternehmen fordern in solchen Fällen meist eine Kopie des Erbscheins oder ein gerichtliches Nachlasszeugnis. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten diese Unterlagen frühzeitig beantragt werden. Alternativ kann ein Notar bestätigen, wer rechtswirksam handeln darf.
Was tun, wenn Vertragsunterlagen fehlen?
Fehlen wichtige Unterlagen wie Vertragsnummern oder Ansprechpartner, kann die Kündigung erschwert werden. In diesem Fall hilft ein systematisches Vorgehen: Über Kontoauszüge lassen sich viele Abbuchungen identifizieren – so können Vertragspartner ausfindig gemacht werden. Auch E-Mail-Postfächer oder Papierunterlagen können Hinweise auf laufende Verträge geben.
Ist der Vertragspartner bekannt, genügt meist eine schriftliche Anfrage unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und Sterbedatums der verstorbenen Person. Viele Anbieter akzeptieren auch unvollständige Daten, wenn die Sterbeurkunde beigelegt ist. Wichtig ist: Alle Kontakte und Anfragen dokumentieren, um später den Nachweis erbringen zu können. Unterstützung bieten hier auch Nachlassverwalter oder spezialisierte Dienstleister für digitalen Nachlass.
Digitale Nachlassverwaltung: Tools und Plattformen im Überblick
In Zeiten der Digitalisierung werden viele Verträge und Accounts online abgeschlossen – und nach dem Tod häufig vergessen. Plattformen wie memoresa, Columba oder Digitales Erbe helfen dabei, den Überblick über digitale Verträge und Konten zu behalten. Sie bieten zentrale Verwaltungsfunktionen, mit denen Angehörige Online-Dienste identifizieren und Kündigungen automatisiert verschicken können. Besonders hilfreich sind sie bei Accounts ohne bekannte Zugangsdaten.
Die Plattformen arbeiten teilweise mit Banken, Versicherern und Netzbetreibern zusammen und vereinfachen so den Nachweis des Erbfalls. Wichtig: Bei der Nutzung solcher Tools immer die Datenschutzbestimmungen prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen. Viele dieser Dienste sind kostenpflichtig, bieten jedoch eine erhebliche Entlastung in schwierigen Zeiten.
Rechtlicher Hintergrund: Was sagt das Gesetz?
Viele Angehörige fragen sich, welche rechtliche Grundlage sie zur Kündigung haben. Grundsätzlich gehen Verträge nach deutschem Recht (§ 1922 BGB) auf die Erben über. Diese können sie fortführen oder kündigen. Ein automatisches Sonderkündigungsrecht besteht nur in Ausnahmefällen, etwa bei persönlichen Dienstleistungen oder wenn der Vertrag auf eine bestimmte Person zugeschnitten war.
Mietverhältnisse unterliegen speziellen Regelungen nach § 563 und § 580 BGB – hier treten Erben in das Mietverhältnis ein, können es aber mit gesetzlicher Frist kündigen. Auch bei Versicherungen greift § 2077 BGB, wenn eine Versicherung auf eine bestimmte Person lautete. Diese rechtlichen Hintergründe sollten in Schreiben an Unternehmen erwähnt werden, um auf Kulanz oder schnelle Bearbeitung hinzuwirken.
Fazit
Die Kündigung von Verträgen nach einem Todesfall ist mit viel Organisation verbunden. Doch mit klarer Priorisierung, passenden Vorlagen und einem strukturierten Vorgehen lässt sich der Aufwand reduzieren. Je früher die notwendigen Stellen kontaktiert werden, desto geringer ist das Risiko unnötiger Kosten. Nutzen Sie Checklisten, Musterbriefe und digitale Hilfsdienste, um in dieser schweren Zeit handlungsfähig zu bleiben.