Urne mit nach Hause nehmen

Viele Angehörige wünschen sich nach dem Verlust eines geliebten Menschen, die Urne mit nach Hause nehmen zu dürfen. Gerade bei einer Feuerbestattung entsteht häufig der Wunsch, die Asche im privaten Rahmen aufzubewahren. Doch die deutsche Gesetzgebung ist in dieser Hinsicht streng. In diesem Artikel erfahren Sie, was erlaubt ist – und was nicht –, welche Ausnahmen es gibt und welche Alternativen in Deutschland oder im Ausland bestehen.

Urne mit nach Hause nehmen
Urne mit nach Hause nehmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Der deutsche Friedhofszwang verbietet es, eine Urne mit nach Hause zu nehmen.
  • Auch das Entnehmen von kleinen Mengen Asche ist laut StGB strafbar.
  • Nur das Bundesland Bremen erlaubt das Verstreuen der Asche auf Privatgrundstücken.
  • In vielen europäischen Ländern wie der Schweiz oder den Niederlanden darf die Urne zu Hause bleiben.
  • Die Asche von Haustieren darf in Deutschland legal in einer Urne zu Hause aufbewahrt werden.

Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?

Nein, in Deutschland ist es nicht erlaubt, eine Urne mit der Asche eines Menschen mit nach Hause zu nehmen. Der gesetzliche Friedhofszwang verpflichtet dazu, die Urne auf einem Friedhof oder in besonderen Ausnahmefällen wie bei See- oder Baumbestattungen beizusetzen.

Rechtslage in Deutschland: Friedhofszwang statt Heimaufbewahrung

In Deutschland besteht ein gesetzlich verankerter Friedhofszwang. Dieser verpflichtet dazu, Verstorbene auf einem anerkannten Friedhof zu bestatten – das gilt auch für Urnen nach einer Feuerbestattung. Hintergrund dieser Regelung ist der Schutz der Totenruhe sowie die Möglichkeit für alle Hinterbliebenen, Abschied zu nehmen.

Ausnahmen wie Seebestattungen oder Bestattungen im Friedwald sind zwar möglich, doch die Mitnahme der Urne nach Hause ist explizit verboten. Der Wunsch, die Asche eines geliebten Menschen daheim aufzubewahren, ist nachvollziehbar, steht jedoch im Widerspruch zum deutschen Bestattungsrecht. Selbst wenn Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten geäußert haben, hat das rechtlich keine Gültigkeit, solange er den bestehenden Vorschriften widerspricht.

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Teilweise
Aufbewahrung: Grauzone mit Risiken

Einige Angehörige denken darüber nach, nur einen kleinen Teil der Asche zu entnehmen und in einer Mini-Urne aufzubewahren. Dies erscheint als Kompromiss zwischen gesetzlicher Pflicht und persönlichem Wunsch. Allerdings warnt der Gesetzgeber eindringlich vor diesem Vorgehen. Paragraf 168 StGB stellt das Stören der Totenruhe unter Strafe.

Wer auch nur kleine Mengen Asche entnimmt oder verändert, begeht in Deutschland eine Straftat. Auch Dienstleistungen wie das Herstellen von Erinnerungsdiamanten aus Asche sind hierzulande nicht legal. Einige Bestatter bieten diese Optionen dennoch an – meist mit dem Hinweis, dass dies rechtlich bedenklich sei. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte deshalb von der Mitnahme selbst kleinster Aschemengen absehen.

Ausnahme Bremen: Ascheverstreuung auf Privatgrund

Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern hat Bremen seine Bestattungsgesetze gelockert. Hier ist es möglich, die Asche eines Verstorbenen auf einem privaten Grundstück zu verstreuen. Wichtig ist dabei: Die Urne darf auch in Bremen nicht mit nach Hause genommen werden.

Die Asche muss dort direkt auf dem Grundstück verstreut werden – z. B. im eigenen Garten. Vorausgesetzt wird ein handschriftliches Dokument des Verstorbenen, das seinen ausdrücklichen Wunsch zur privaten Beisetzung enthält. Zudem muss eine Person benannt sein, die für die Durchführung der Verstreuung verantwortlich ist (Totenfürsorgeberechtigte Person). Wird das nicht erfüllt, droht eine Beschlagnahmung der Asche sowie eine kostenpflichtige Zwangsbestattung. Diese Ausnahmeregelung macht Bremen deutschlandweit einzigartig.

Urne im Ausland aufbewahren: Diese Optionen gibt es

Während Deutschland beim Umgang mit Urnen sehr restriktiv ist, zeigen sich viele europäische Länder deutlich liberaler. In der Schweiz oder den Niederlanden dürfen Angehörige die Urne nach Hause nehmen – ganz legal. Auch das Verstreuen der Asche im eigenen Garten ist dort erlaubt.

Wenn deutsche Angehörige diesen Weg gehen möchten, ist ein formaler Nachweis über eine Grabstätte im Ausland erforderlich. Dann dürfen sie die Urne aus Deutschland exportieren. Sie verpflichten sich schriftlich, die Urne dort beizusetzen. In der Praxis kann die Urne dort aber durchaus in der Wohnung verbleiben. Dieser Weg ist rechtlich möglich und wird von Bestattern aktiv begleitet. Wer eine legale Lösung außerhalb Deutschlands sucht, findet hier eine realistische Alternative.

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Warum möchten Menschen eine Urne mit nach Hause nehmen?

Die Motive für den Wunsch, eine Urne mit nach Hause zu nehmen, sind vielfältig. Viele Menschen wollen ihren Angehörigen die Grabpflege ersparen. Andere haben keinen Bezug zu kirchlichen Friedhöfen oder möchten einfach einen persönlicheren Ort der Erinnerung schaffen.

Häufig geht es auch um emotionale Nähe: Die Vorstellung, dass der geliebte Mensch weiterhin „im Haus“ ist, spendet Trost. Besonders bei plötzlichen oder jungen Todesfällen wünschen sich Hinterbliebene ein vertrautes Umfeld für die Trauer. Für andere wiederum geht es um individuelle Lebensphilosophie – sie lehnen traditionelle Begräbnisformen ab. Gerade bei kinderlosen Menschen oder Alleinstehenden spielt auch die Sorge mit, dass niemand später das Grab besucht oder pflegt.

Haustierasche zu Hause aufbewahren: Das ist erlaubt

Anders als bei Menschen ist es in Deutschland legal, die Asche von Haustieren in einer Urne zu Hause aufzubewahren. Auch die Beisetzung auf dem eigenen Grundstück ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt – vorausgesetzt, das Grundstück liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Zudem muss die Grabstelle eine gewisse Tiefe aufweisen, um das Grundwasser zu schützen.

Viele Tierhalter entscheiden sich dafür, die Asche ihres verstorbenen Lieblings in einer kleinen Schmuckurne im Wohnzimmer aufzubewahren. Anders als bei menschlicher Asche gelten für Tiere keine bundesweiten Bestattungspflichten. Das macht den Umgang mit Tierasche deutlich unkomplizierter. Wer möchte, kann sogar Erinnerungsstücke wie Pfotenabdrücke oder Fotos auf der Urne platzieren.

Fazit

Der Wunsch, die Urne eines geliebten Menschen mit nach Hause zu nehmen, ist verständlich – rechtlich aber in Deutschland nicht erlaubt. Wer alternative Wege sucht, findet in Bremen oder im Ausland Möglichkeiten, die Asche individuell zu würdigen. Emotionale Nähe, persönliche Wünsche und moderne Lebensstile sollten jedoch immer im Einklang mit dem Gesetz stehen.


FAQ

1. Wie kann ich meine Urne mit nach Hause nehmen?

Die Mitnahme einer Urne nach Hause ist in Deutschland grundsätzlich möglich, jedoch unterliegt sie bestimmten gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen. Um Ihre Urne nach Hause nehmen zu können, müssen Sie zuerst eine Genehmigung von der zuständigen Behörde erhalten. Dieser Prozess erfordert einige Schritte, darunter die Einholung einer Bestattungserlaubnis und die Erfüllung der Hygienevorschriften.

2. Kann ich in Deutschland die Urne mit nach Hause nehmen?

Ja, es ist in Deutschland möglich, die Urne eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen, vorausgesetzt, Sie haben die erforderlichen Genehmigungen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Bestattungsgesetze in Deutschland variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland, daher sollten Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrer Region wenden, um genaue Informationen und Anweisungen zu erhalten.

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3. Warum darf man die Urne nicht mit nach Hause nehmen?

Die Mitnahme der Urne nach Hause ist nicht ohne weiteres gestattet, da sie mit bestimmten rechtlichen und hygienischen Aspekten verbunden ist. Die Urne enthält die Asche eines Verstorbenen, und es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Bestimmungen eingehalten werden, um die Würde des Verstorbenen zu wahren und die öffentliche Gesundheit zu schützen. Aus diesem Grund ist eine Genehmigung erforderlich, um die Urne mit nach Hause zu nehmen.

4. Ist es möglich sich auf seinem eigenen Grundstück beerdigen zu lassen?

Ja, es ist in Deutschland möglich, sich auf seinem eigenen Grundstück beerdigen zu lassen. Dies wird als Privatbestattung bezeichnet und erfordert ebenfalls eine Genehmigung von den örtlichen Behörden. Die Voraussetzungen und Bestimmungen für eine Privatbestattung können jedoch je nach Bundesland unterschiedlich sein, daher ist es wichtig, sich vorher zu informieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen.

5. Wie kann man den Friedhofszwang umgehen?

Der Friedhofszwang besagt, dass Verstorbene in Deutschland in der Regel auf einem Friedhof bestattet werden müssen. Um diesen Zwang zu umgehen und eine alternative Bestattungsoption zu wählen, wie zum Beispiel die Bestattung auf dem eigenen Grundstück oder in einem eigenen Garten, müssen Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrer Region wenden und eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese Genehmigung kann unter bestimmten Bedingungen erteilt werden, jedoch müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sein.

6. Kann man eine Urne im eigenen Garten bestatten?

Ja, es ist möglich, eine Urne im eigenen Garten zu bestatten, sofern Sie die erforderliche Genehmigung von den örtlichen Behörden erhalten haben. Diese Form der Bestattung wird als Gartenbestattung bezeichnet und erfordert in der Regel eine spezielle Grabstelle im Garten, die bestimmten Vorschriften entsprechen muss. Es ist wichtig, sich vorab über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine Gartenbestattung durchführen zu können.

Aufgrund der Vielfalt der deutschen Bestattungsgesetze und -vorschriften ist es ratsam, sich frühzeitig mit den örtlichen Behörden in Verbindung zu setzen, wenn Sie spezielle Bestattungswünsche haben. Sie können Ihnen helfen, den Prozess zu verstehen und die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen, um die Urne eines geliebten Menschen gemäß Ihren Vorstellungen zu bestatten.

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