Friedhofsverwaltung Neu-Ulm – Öffnungszeiten und Kontakt Friedhofsamt

Eine Friedhofsverwaltung Neu-Ulm trägt die Verantwortung dafür, dass die Vorschriften & Anordnungen der Gemeinde zur Erhaltung und Verwaltung des Friedhofs beachtet werden. Hierbei ist das sogenannte Friedhofswesen Ländersache, in diesem Fall Aufgabe der Kirchen sowie Kommunen. Dabei könnten entweder Kommunen oder Kirchen Inhaber von Friedhöfen sein, die folglich die Friedhofsverwaltung mit deren Arbeiten beauftragen.

Eine Umbettung in Auftrag geben

Für die Umbettung eines Verschiedenen kann es zahlreiche Ursachen geben. Unter Umständen sollen die Gebeine verschiedener Familienmitglieder in einem Familiengrab zusammengebracht werden, oder weitere entscheidende Gründe sind die Ursache für die Umbettung.

Für eine Umbettung sollte ein berechtigter Angehöriger des Verblichenen einen Antrag auf Umbettung bei der Friedhofsverwaltung Neu-Ulm stellen. Zuerst muss eine künftige Grabstelle belegt werden können, in der der Verstorbene später zur Ruhe gelegt werden. Gebühren für so eine Umbettung sind in den verschiedenen Kommunen ganz voneinander abweichend und könnten in den Friedhofssatzungen bzw. der Gebührenordnung eines Friedhofs nachgelesen werden. Die Friedhofsverwaltung Neu-Ulm kann Ihnen auch über die Kosten einer Umbettung Auskunft erteilen. Umbettungen dürfen einzig und allein von Bestattungsunternehmen bzw., wenn die Umbettung auf dem selben Friedhof passiert, vom Friedhofspersonal vorgenommen werden.

Verwaltungsaufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung Neu-Ulm ist ebenfalls für Verwaltungsaufgaben verantwortlich:

  • Grabgestaltung
  • Friedhof Regeln
  • Verkehrssicherungspflicht für den gesamten Friedhof
  • Überwachung der Befolgung der Grabgestaltungsvorschriften, Friedhofssatzung bzw. Friedhofsordnung
  • Prüfung sowie Aufbewahrung von Bestattungsunterlagen
  • Beauftragen einer Friedhofgärtnerei Neu-Ulm
  • Festlegung sowie Überwachung von Ruhezeiten
  • Belegung der Grabstellen
  • Verwaltung eines Bestattungsverzeichnisses
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Ablauf von Bestattungen

Die Friedhofsverwaltung ist ebenso dafür zuständig, dass Beerdigungen pietätvoll ablaufen. Sie organisieren außerdem den Trägerdienst für einen Sarg, damit es dabei auf keinen Fall zu pietätlosen Zwischenfällen kommen kann. Bei einer Schließung und Öffnung einer Grabanlage ist gleichfalls auf Respekt sowie Pietät Wert zu legen.

Wer darf einen Friedhof betreuen?

Im Grunde sind Friedhöfe in der Bundesrepublik Deutschland in der Hand von Kirchengemeinden und Kommunen.

Friedhöfe könnten auch geführt werden von:

  • Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Körperschaften beziehungsweise Stiftungen
  • Dritte, welche mit der Betreuung eines Friedhofs betraut wurden
  • muslimische Gemeinden
  • Jüdische Gemeinden

Wo findet man die Friedhofsverwaltung in Neu-Ulm

Auf der folgenden Karte finden Angehörige den Friedhofsverwalter in Neu-Ulm. Mit einem Klick auf die Markierung sehen Sie die Bewertungen, Anschrift und Geschäftszeiten der dementsprechenden Friedhofsverwaltung in Neu-Ulm:

Genehmigung der Grabsteine

Die Autorisierung der Grabsteine ist eine entscheidende Aufgabe der Friedhofsverwaltung Neu-Ulm. Für jene Gestaltung der Grabsteine findet man durch Land oder Gemeinde festgelegte Richtlinien, welche eingehalten werden müssen. Verständlicherweise ist keinesfalls jede Größe bzw. Form eines Grabsteines erlaubt. Da ist es egal, ob es sich um die Urnenbestattung beziehungsweise Erdbestattung handeln würde.

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Grab verlängern lassen

Ein häufiger Irrtum ist es, dass man eine Grabstelle käuflich erwerben würde. De facto erwirbt man bloß ein Nutzungsrecht für die Grabstelle. Die Friedhofsverwaltung Neu-Ulm legt für das Nutzungsrecht eine Mindestruhezeit fest. Die Mindestruhezeit kann übereinstimmend mit der Laufzeit eines Grabes sein, muss aber nicht. Da die Mindestruhezeit nicht per Gesetz festgesetzt ist, ist sie in jeder Kirchgemeinde unterschiedlich.

Mehrheitlich legt die Friedhofsverwaltung bei Erwachsenen eine Mindestruhezeit von 20 bis 30 Jahren fest. Bei Minderjährigen könnte die Mindestruhezeit auch kürzer sein. Die Friedhofsverwaltung informiert den Inhaber des Nutzungsrechtes fristgemäß darüber, wann die Mindestlaufzeit vorbei ist. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie das Grab länger behalten möchten, oder nicht. Die Abgaben für das Grab verlängern lassen sind auch von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

Friedhofsgebühren Neu-Ulm

Man hat in der Bundesrepublik Deutschland für die Friedhofsgebühren eine Maximalgrenze, innerhalb derer die Friedhofsträger der verschiedenen Kirchen beziehungsweise Kommunen die Abgaben festschreiben können. Hierdurch können die Friedhofsgebühren in Neu-Ulm um mehrere 100 € zu anderen Kommunen beziehungsweise Gemeinden differenzieren. Festgesetzt sind die Friedhofsgebühren in einer sogenannten Friedhofsgebührensatzung. Die Friedhofsverwaltung Neu-Ulm stellt Interessenten diese Friedhofsgebührensatzung zur Verfügung. Oft kann man die Friedhofsgebühren für Neu-Ulm außerdem auf der entsprechenden Homepage der Kommune herunterladen.

Friedhofsverwaltung Aufgaben

Der Friedhofsverwalter hat diverse Tätigkeiten auf einem Friedhof auszuführen. Nachfolgend wollen wir diverse Pflichten der Friedhofsverwaltung Neu-Ulm vorstellen.

Die bedeutendste Pflicht der Friedhofsverwaltung Neu-Ulm ist es, die Friedhofsanlagen zu erstellen und zu verwalten. Stellenweise sind jene Friedhöfe schon sehr in die Jahre gekommen, gelegentlich müssen jene jedoch völlig neu konzeptioniert und entwickelt werden. In diesem Fall ist es ausgesprochen wichtig, dass der Friedhof eine pietätvolle Begräbnisstätte nach dem Tode darstellt. Für Friedhöfe im Bestand ist es entscheidend, dass die Friedhofsverwaltung Neu-Ulm die Wege, Grünflächen, Baumbestand, Rasenflächen und Ruheplätze hält.

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Die zum Friedhof gehörenden Gebäude wie: Eingänge, Verwaltungsgebäude, Umfriedung, Trauerhalle oder Leichenhalle müssen ebenfalls gepflegt und instand gehalten werden.

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