Die Ansprache bei einer Beerdigung

Schon seit Urzeiten ist es üblich, dass bei einer Trauerfeier eine Rede gehalten wird. Die Ansprache bei einer Beerdigung erfolgt in aller Regel nicht von den Angehörigen selbst, sondern von einem Pfarrer oder Redner. Früher waren alle Trauerfeiern einer Konfession zugehörig, weshalb der zuständige Pfarrer sprach.

Auch heute noch fällt die Trauerrede in die Belange des Geistlichen, wenn ein Gemeindemitglied verstorben ist. Jedoch gibt es viele Trauerfeiern von Atheisten, die dann von einem sogenannten „weltlichen Redner“ begleitet werden. Üblicherweise findet dann die Feierstunde auch nicht in der Kirche, sondern in einer eigens dafür hergerichteten Feierhalle statt, wie sie auf den meisten Friedhöfen zu finden ist.

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Unterschiede und Gemeinsamkeiten geistlicher und weltlicher Reden

Die Gemeinsamkeit beider Redner besteht darin, dass über den Verstorbenen Wichtiges gesagt wird. Viele der Trauergäste kennen nicht alle Einzelheiten aus dem Leben des Toten und sind daher dankbar für die eine oder andere Information. Es wird etwas zu den Eltern und der Kindheit gesagt, zur eigenen Familie und zum Berufsleben, sowie zu all dem, was für denjenigen wichtig war.

In einer dörflichen Gemeinschaft kennt der Pfarrer das Gemeindemitglied meist selbst recht gut und kann deshalb ein treffendes Bild desjenigen zeichnen. Ein Redner aber oder der Pfarrer einer großen Gemeinde ist hier auf das angewiesen, was ihm die Angehörigen zu einem dafür anberaumten Termin sagen.

Der Unterschied besteht darin, dass der Pfarrer Bibelzitate und deren Bedeutung zu seiner Rede dazunimmt, während der weltliche Redner weitestgehend auf Derartiges verzichtet, und mehr zu den Angehörigen spricht.

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Sinn und Zweck

Außer der Information für die Trauergäste ist der Sinn dieser Rede eine Würdigung des Toten und ein Trost für die Hinterbliebenen. Was im Einzelnen gesagt wird, entscheiden allerdings die Angehörigen, wenn Sie dem Redner die Informationen zur Verfügung stellen. Daher kann dieser nicht für die Richtigkeit der Angaben garantieren.

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