Notwendige Unterlagen für eine Leichen- oder Urnenüberführung aus Deutschland nach Polen

Für die Überführung eines Leichnams aus Deutschland nach Polen ist eine vom polnischen Konsulat ausgestellte Genehmigung notwendig. Die Konsulargebühr für die Ausstellung dieser Genehmigung beträgt 54,- EUR.

Erforderliche Unterlagen (im Original):

  • Genehmigung des Landrates des Landkreises (poln.: Starosta) oder des Stadtpräsidenten (pol.: Prezydent Miasta), wo das Begräbnis stattfinden soll, die zur Überführung des Verstorbenen nach Polen und Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof berechtigt. Eine Bescheinigung der Friedhofsverwaltung (Pfarrfriedhofs- oder Kommunalfriedhofsverwaltung) über den Erwerb des Platzes auf dem Friedhof kann die Genehmigung des Landrates/Stadtpräsidenten
    nicht ersetzen.
  • Sterbeurkunde bzw. internationale Sterbeurkunde oder die Bescheinigung des zuständigen Standesamtes, dass die Ausstellung der Sterbeurkunde nicht möglich war.
  • Leichenpass
  • Bei Einäscherung ist statt des Leichenpasses die Einäscherungsbescheinigung vorzulegen, die Angaben zu der verstorbenen Person, der Todesursache, sowie des Ortes und der Zeit der Einäscherung  enthalten muss.
  • Ärztliche Bescheinigung über die Todesursache mit Information, dass die verstorbene   Person an keiner ansteckenden Krankheit gelitten hat.
  • Bei Ausstellung des Leichenpasses kann das Bestattungsinstitut um Unterzeichnung einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung gebeten werden.

 
Erforderliche Unterlagen im Falle einer Transitüberführung:

  • Alle unter Ziffer I genanten Unterlagen.
  • Zusätzlich die Genehmigung für die Einreise mit dem Sarg, ausgestellt von der zuständigen Botschaft des Nachbarstaates, durch dessen Territorium der Transit weiterführt.

Technische Bedingungen für den Sarg:

  • Die Leiche ist in einem verlöteten Metallbehälter zu befördern.
  • Der Metallbehälter muss mit einem mindestens 5 cm dicken Absorptionsstoff versehen sein.
  • Der Metallbehälter muss in einem hölzernen Sarg untergebracht sein.

Technische Bedingungen für die Urne:

  • Die Asche ist in einem dicht verlöteten Behälter zu lagern, der in die Urne eingesetzt wird.
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