Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale – Kontakt und Öffnungszeiten Friedhofsamt

Die Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale zeichnet sich verantwortlich, dass die Gesetze & Regelungen der Kommunalverwaltung zur Pflege sowie Verwaltung des Friedhofs eingehalten werden. Hierbei ist das Friedhofswesen Ländersache, in diesem Fall Aufgabe der Kirchen sowie Kommunen. Es könnten entweder Kommunen bzw. Kirchen Inhaber von Friedhöfen sein, welche folglich die Friedhofsverwaltung mit den Pflichten beauftragen.

Wo ist die Friedhofsverwaltung in Saalfeld/Saale

Auf der folgenden Karte finden Hinterbliebene den Friedhofsverwalter in Saalfeld/Saale. Beim Klicken auf die Markierung sehen Sie die Bewertungen, Öffnungszeiten und Adresse der entsprechenden Friedhofsverwaltung in Saalfeld/Saale:

Friedhofsgebühren Saalfeld/Saale

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland für die Friedhofsgebühren eine grobe Orientierung, innerhalb derer die Friedhofsträger der verschiedenen Kirchenträger beziehungsweise Gemeinden die Abgaben festlegen können. Hierdurch können die Friedhofsgebühren in Saalfeld/Saale um mehr als hundert Euro zu anderen Kommunen oder Gemeinden differenzieren. Festgehalten sind die Friedhofsgebühren in einer sogenannten Friedhofsgebührensatzung. Die Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale stellt Ihnen diese Friedhofsgebührensatzung zur Verfügung. Oft kann der Interessent die Friedhofsgebühren für Saalfeld/Saale darüber hinaus auf der speziellen Onlinepräsenz der Kirchgemeinde runterladen.

Die Umbettung in Auftrag geben

Für eine Umbettung eines Dahingeschiedenen könnte es zahlreiche Gründe geben. Eventuell sollen die Gräber mehrerer Angehöriger in einem Familiengrab zusammengeführt werden, oder sonstige relevante Beweggründe sprechen für eine Umbettung.

Für eine Umbettung sollte ein berechtigter Familienangehöriger des Verblichenen einen Gesuch auf Umbettung bei der Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale einbringen. Erst einmal muss die künftige Grabstelle belegt werden können, in welcher die Gebeine des Verblichenen später beigesetzt werden. Gebühren für so eine Umbettung sind in den diversen Gemeinden verschieden und könnten in der Gebührenordnung bzw. den Friedhofssatzungen eines Friedhofs nachgeschlagen werden. Die Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale kann Interessenten auch über die Kosten einer Umbettung Informationen geben. Umbettungen dürfen nur von Bestattungsunternehmen bzw., wenn die Umbettung auf dem selben Friedhof passiert, vom Friedhofspersonal ausgeführt werden.

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Friedhofsverwaltung Aufgaben

Der Friedhofsverwalter hat viele Pflichten auf dem Friedhof zu erfüllen. Im Anschließenden werden wir diverse Tätigkeiten der Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale präsentieren.

Die zentrale Pflicht der Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale wäre es, die Friedhofsanlagen zu gestalten und zu führen. Teilweise sind jene Friedhöfe bereits ziemlich betagt, hin und wieder müssen diese jedoch vollständig neu konzeptioniert und entworfen werden. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, dass ein Friedhof eine würdige Begräbnisstätte für die letzte Ruhe ist. Für Friedhöfe die schon älter sind ist es entscheidend, dass die Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale die Rasenflächen, Grünflächen, Baumbestand, Ruheplätze sowie Wege in Schuss hält.

Die zum Friedhof zugeordneten Gebäude wie: Trauerhalle, Verwaltungsgebäude, Umfriedung, Leichenhalle beziehungsweise Eingänge müssen gleichermaßen gepflegt und in einem guten Zustand gehalten werden.

Genehmigung der Grabsteine

Die Genehmigung der Grabmale ist eine entscheidende Aufgabe der Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale. Für die Gestaltung der Grabsteine gibt es durch Land oder Gemeinde festgelegte Richtlinien, welche beachtet werden müssen. Natürlich ist keinesfalls jede Form beziehungsweise Dimension eines Grabsteines möglich. Da ist es egal, ob es sich um eine Erdbestattung beziehungsweise Urnenbestattung handeln würde.

Verwaltungsaufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale ist auch für Verwaltungsaufgaben zuständig:

  • Verkehrssicherungspflicht für den ganzen Friedhof
  • Prüfung sowie Verwahrung von Bestattungsunterlagen
  • Friedhof Regeln
  • Beauftragen einer Friedhofgärtnerei Saalfeld/Saale
  • Verwaltung eines Bestattungsverzeichnisses
  • Führung des Grabstättenverzeichnisses
  • Festlegung & Überwachung von Ruhezeiten
  • Überwachung der Befolgung der Grabgestaltungsvorschriften, Friedhofssatzung oder Friedhofsordnung
  • Zuweisung der Grabstellen
  • Genehmigung der Grabsteine
  • Grabgestaltung

Grab verlängern lassen

Ein häufiger Irrglaube ist es, dass man ein Grab kaufen würde. Tatsächlich erwirbt man nur ein Nutzungsrecht für die Grabstelle. Die Friedhofsverwaltung Saalfeld/Saale bestimmt für jenes Nutzungsrecht eine festgelegte Mindestruhezeit . Diese Mindestruhezeit kann übereinstimmend mit der Laufzeit eines Grabes sein, könnte aber auch abweichen. Da eine Mindestruhezeit nicht vom Gesetzgeber bestimmt ist, ist diese in jeder Kirchgemeinde unterschiedlich.

Mehrheitlich legt die Friedhofsverwaltung bei Erwachsenen eine Mindestruhezeit von 20 bis 30 Jahren fest. Bei Kindern könnte die Mindestruhezeit auch verkürzt sein. Die Friedhofsverwaltung unterrichtet den Inhaber des Nutzungsrechtes termingerecht darüber, zu welchem Zeitpunkt die Mindestlaufzeit herum ist. Sie können an diesem Punkt festlegen, ob Sie die Grabstelle länger behalten möchten, oder nicht. Die Abgaben für das Grab verlängern lassen sind ebenfalls von Friedhof zu Friedhof verschieden.

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Wer dürfte einen Friedhof betreiben?

Überwiegend sind Friedhöfe in der BRD in der Verantwortung von Kommunen sowie Kirchengemeinden.

Friedhöfe könnten auch betreut werden von:

  • Jüdische Gemeinden
  • Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
  • muslimische Gemeinden
  • Körperschaften bzw. Stiftungen
  • Dritte, welche mit der Unterhaltung eines Friedhofs betraut worden sind

Ablauf von Beerdigungen

Die Friedhofsverwaltung ist ebenso dafür zuständig, dass Bestattungen pietätvoll vonstatten gehen. Sie organisieren unter anderem den Trägerdienst für einen Sarg, so dass es dabei nicht zu pietätlosen Vorfällen kommen kann. Bei der Öffnung und Schließung eines Grabes ist auch auf taktvolle Rücksichtsnahme und Würde zu achten.

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