Sind Beerdigungskosten steuerlich absetzbar

Beerdigungskosten für die Beisetzung eines nahen Angehörigen können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein. Allerdings dürfen die Ausgaben für die Bestattung einen angemessenen Betrag nicht übersteigen.

Aktuelle Kosten für eine Beerdigung

Die Kosten einer Beerdigung variieren stark, je nach Art der Bestattung und den individuellen Wünschen. Heutzutage liegen die durchschnittlichen Kosten bei etwa 4.500 €, wobei einfache Bestattungen zwischen 1.500 und 2.000 € kosten können und aufwendigere bis über 10.000 € betragen können.

Voraussetzungen für das Absetzen von Bestattungskosten

Die Hauptvoraussetzung für das Absetzen der Bestattungskosten ist, dass das Erbe des Verstorbenen geringer als die entstandenen Kosten ist. Falls das Erbe (inklusive Immobilien- und Aktienbesitz) die Bestattungskosten übersteigt, ist ein steuerlicher Abzug nicht möglich.

Rechtliche und sittliche Verpflichtung zur Kostenübernahme

In Fällen, in denen kein oder nur ein geringes Erbe vorhanden ist, können die Kosten vollständig oder teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn man rechtlich oder sittlich verpflichtet ist, die Bestattung zu bezahlen.

Die Rolle des Erbes

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist das Erbe selbst. Es kann vorkommen, dass ein Erbe, der finanziell schwach aufgestellt ist, theoretisch für die Bestattungskosten aufkommen muss, dies jedoch nicht leisten kann. In solchen Fällen kann ein anderer Verwandter, der über die notwendigen Mittel verfügt, die Kosten übernehmen. Unter Nachweis der Bedürftigkeit des eigentlichen Erben kann dann versucht werden, die Kosten beim Finanzamt geltend zu machen.

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Außergewöhnliche Belastungen

Bei den außergewöhnlichen Belastungen wird zwischen allgemeinen und außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art differenziert. Im ersten Fall handelt es sich um Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im privaten Bereich zwangsläufig und in größerem Umfang als der überwiegenden Mehrheit vergleichbarer Steuerpflichtiger erwachsen.

Als außergewöhnliche Belastung werden sie nur dann steuermindernd anerkannt, wenn sie die nach Familienstand und Gesamtbetrag der Einkünfte gestaffelte zumutbare Eigenbelastung übersteigen.

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen

Zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen gehören auch Beerdigungskosten, wenn diese nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind. Keine allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen stellen hingegen Aufwendungen für Trauerbekleidung und für die Bewirtung von Trauergästen dar.

Welche Beerdigungskosten der Höhe nach als angemessen anzusehen sind, bestimmt sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Insgesamt ist die Angemessenheit aber unabhängig von den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen zu beurteilen. Bei der Prüfung der Angemessenheit und Notwendigkeit von Beerdigungskosten ist eine großzügige Beurteilung geboten.

Für eine Angemessenheitsprüfung kann als Recherchematerial, Daten der Stiftung Warentest herangezogen werden. Danach kostete eine Bestattung in Deutschland im Jahr 2004 durchschnittlich rund 4.500 Euro. Unter Berücksichtigung der gestiegenen Preise und der gebotenen großzügigen Beurteilung ist eine Grenze der Angemessenheit von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen bei einem Betrag von etwa 7.500 Euro erreicht. (Quelle: vnr.de)

Wichtige Belege – Der Schlüssel zur Steuererstattung

Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung ist es entscheidend, alle Belege, die im Zusammenhang mit dem Sterbefall stehen, sorgfältig aufzubewahren. Zu diesen Belegen gehören:

  • Rechnungen vom Bestattungsinstitut
  • Kosten für die Leichenschau und den Totenschein
  • Ausgaben für Sterbeurkunden
  • Aufwendungen für Zeitungsanzeigen
  • Kommunale und kirchliche Gebühren
  • Kosten für Danksagungen, inklusive Porto
  • Fahrtkosten
  • Ausgaben für die Trauerfeier, Blumendekoration und Musiker
  • Kosten für die Grabstätte, Friedhofsgebühren und den Grabstein
  • Erstbepflanzung des Grabes
  • Darlehenszinsen zur Finanzierung der Bestattungskosten
  • Zahlungsrückstände des Verstorbenen (z.B. Miete, Strom)
  • Kosten für die Reinigung und Auflösung der Wohnung des Verstorbenen
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Berechnung der absetzbaren Kosten

Nachdem Sie alle relevanten Belege gesammelt haben, addieren Sie die Gesamtkosten. Von diesem Betrag ziehen Sie eventuelle Erbschaften ab. Der verbleibende Betrag kann bis zu einem Höchstbetrag von 7.500 € beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Konsultation eines Steuerberaters

Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen, insbesondere im Jahr, in dem Sie die Bestattungskosten übernommen haben. Ein Fachmann kann Ihnen dabei helfen, die maximale Steuererstattung zu erzielen.

Unterstützung durch Ihr Bestattungsunternehmen

Wir als Bestattungsunternehmen bieten keine direkte Rechts- und Steuerberatung an. Jedoch stehen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung beratend zur Seite. Wir stellen Ihnen korrekte und detaillierte Rechnungen aus, die alle relevanten Posten enthalten. Dadurch haben Sie am Ende alle notwendigen Unterlagen für das Finanzamt bereit.

Fazit

Das Sammeln aller Belege im Zusammenhang mit Bestattungskosten kann sich finanziell lohnen. Es ist eine Möglichkeit, die finanzielle Last, die mit einem Trauerfall einhergeht, zu verringern. Denken Sie daran, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Steuervorteile nutzen.


FAQ: Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Kann ich die Beerdigungskosten meiner Mutter von der Steuer absetzen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können die Beerdigungskosten Ihrer Mutter steuerlich abgesetzt werden. Es handelt sich hierbei um außergewöhnliche Belastungen, die im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.

Welche Beerdigungskosten gelten als außergewöhnliche Belastung?

Als außergewöhnliche Belastungen gelten die Kosten, die unerwartet und zwangsläufig entstanden sind. Dazu zählen in der Regel die Beerdigungskosten, sofern sie angemessen und notwendig sind. Sie müssen die Aufwendungen jedoch im Einzelnen nachweisen können.

Welche Beerdigungskosten sind steuerlich absetzbar?

Steuerlich absetzbar sind diejenigen Beerdigungskosten, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Bestattungsgebühren: Die Kosten für die eigentliche Bestattung, einschließlich Sarg, Urne und Friedhofsgebühren.
  • Trauerfeierliche Ausgaben: Hierunter fallen die Kosten für Blumenschmuck, Trauerredner, Trauerkarten und ähnliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Trauerfeier.
  • Grabpflege: Wenn Sie Grabpflegekosten tragen müssen, können diese ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
  • Überführungskosten: Falls die verstorbene Person überführt werden muss, um in ihrem Heimatort beerdigt zu werden, können auch diese Kosten berücksichtigt werden.
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Es ist wichtig zu beachten, dass die Belege und Rechnungen für diese Kosten sorgfältig aufbewahrt werden müssen, um sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung vorlegen zu können.

Können die Beerdigungskosten vom Erbe abgezogen werden?

Ja, die Beerdigungskosten können in der Regel vom Erbe abgezogen werden, bevor es auf die Erbmasse angerechnet wird. Dies bedeutet, dass die Erben die Beerdigungskosten vor der Verteilung des Erbes begleichen können, und der verbleibende Betrag wird dann unter den Erben aufgeteilt. Es ist jedoch wichtig, dies im Einzelfall mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zu klären, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Kann ich Beerdigungskosten beim Finanzamt absetzen?

Ja, Sie können die Beerdigungskosten beim Finanzamt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dazu müssen Sie die entsprechenden Belege und Rechnungen vorlegen, um die Kosten nachzuweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Beerdigung entstehen, als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Die Kosten müssen angemessen und notwendig sein, um als absetzbar zu gelten.

Kann ich als Tochter Beerdigungskosten absetzen?

Ja, als Tochter können Sie die Beerdigungskosten Ihrer Mutter unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Dies gilt, wenn Sie die Kosten tatsächlich getragen haben und sie angemessen und notwendig sind.

Es ist wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren und diese im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung vorzulegen. Beachten Sie, dass Sie nur die Kosten absetzen können, die tatsächlich von Ihnen getragen wurden und nicht bereits anderweitig erstattet wurden.

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