Aufgaben einer Friedhofsverwaltung

Hierzulande werden die Verwaltung, sowie der Betrieb von Friedhöfen im Bestattungs- und Friedhofsrecht geregelt. Wobei dieses Recht sich von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterscheidet. Die Friedhofsverwaltung ist demnach dafür verantwortlich, dass dieses Recht eingehalten wird.

Friedhofsordnung und Friedhofsverwaltung

Jeder Friedhof in Deutschland verfügt über eine Friedhofsordnung, deren Einhaltung, sowie Ausgestaltung von der Friedhofsverwaltung sichergestellt wird. Meist werden hier Dinge, wie beispielsweise, Verhaltensregeln, Öffnungszeiten, Trauerfeiern, Nutzungsrechte, Ruhezeiten, wie Begräbnisse festgeschrieben. Auch welche Form von Werbung, sowie Gewerbe auf dem Friedhof erlaubt sind, legt diese Verwaltung fest.

Was genau schreibt die Friedhofsverwaltung vor?

Häufig behalten die Friedhofsverwaltungen sich vor, welche Grabmale genehmigt werden und welche nicht. Ohnehin hat diese Verwaltung bei der Gestaltung der Gräber ein enorm großes Mitspracherecht. So ist es auf den meisten Friedhöfen nicht gerne gesehene, wenn die Grabstätten einfach sich selbst überlassen werden. So soll ein jeder Friedhof ein stimmiges Gesamtbild abgeben und dazu gehört in den meisten Fällen ebenfalls eine passende Bepflanzung. Wie groß der Einfluss hier von der Friedhofsverwaltung stets ist, lässt sich allerdings pauschal nicht sagen, denn jede Verwaltung handhabt dies anders. Ein Blick in die jeweilige Friedhofsordnung bringt aber in der Regel schnell Licht ins Dunkle.

Friedhofsgebührenordnung und Friedhofsverwaltung

Neben der Friedhofsordnung gibt es zudem noch die Friedhofsgebührenordnung. Hier wird genau festgehalten, welche Kosten für welche Leistungen gezahlt werden müssen. So zählen zu den Friedhofsgebühren meist Bestattungsgebühren, Gebühren für das Aufstellen eines Grabsteins, sowie die Grabkosten. In der Regel werden die Gebühren nicht von der Friedhofsverwaltung festgelegt, sondern vom Stadtrat. Von Stadt zu Stadt können diese demnach große Unterschiede zeigen.

Bestattung – wer trägt die Kosten, wenn kein Geld da ist?

Die genauen Aufgaben einer Friedhofsverwaltung

Die nächsten Angehörigen eines Verstorbenen sprechen in der Regel mit der Friedhofsverwaltung einen Termin zur Bestattung ab. Ein Großteil der Kommunen verfügt stets über eine eigene Friedhofsverordnung, welche für die Durchführung von Beisetzungen auf Friedhöfen zuständig ist. Des Weiteren regelt diese Verordnung ebenso die Grab-Art, Grabsteingröße, sowie auch die Kosten der Grabstätte.

Folgendes wird ebenfalls von der Friedhofsverwaltung geregelt:

  • Bearbeitung von Umbettungsanfragen
  • Nutzungsrechte der Gräber
  • Erlassung von Gebührenbescheiden
  • Verlängerungen von Grabrechten
  • Steuerungen der jährlichen Grabmalprüfungen
  • Unterhaltung der Friedhofsgebäude, sowie der öffentlichen Wege die sich auf dem Friedhof befinden

Zumal es bei der Friedhofsverwaltung ebenfalls möglich ist die Benutzung der Trauerhalle und/oder des Krematoriums zu beantragen.

Welchen Zweck erfüllt die Friedhofsverwaltung?

Die Arbeiten dienen stets dem Friedhofszweck. Das heißt, die Friedhofsverwaltung ermöglicht es eine angemessene, wie geordnete Leichenbestattung vorzunehmen. Dies erfolgt in dem pietätvollen Gedenken des jeweiligen Verstorbenen, so dass dieser entsprechend gewürdigt wird. So sollen vor allem die Möglichkeit für die Hinterbliebenen eröffnet werden, in angemessener Weise  Verstorbenen zu gedenken.

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Fazit: Die Friedhofsverwaltung kümmert sich also um verschiedene Aufgaben, die mit einem Friedhof in Zusammenhang stehen. Keineswegs regelt diese Verwaltung ausschließlich nur Dinge, die mit den Grabstätten in Zusammenhang stehen, denn im gleichen Zuge werden hier ebenso Verhaltensregeln, Umbettungsanfragen, Fragen zu Trauerfeiern, Nutzungsrechte und noch vieles mehr geregelt. Im Grunde, wird hier Alles was mit dem Friedhof in Zusammenhang steht organisiert. Wer also Fragen in diesem Bereich hat, kann davon ausgehen, dass er die richtigen Antworten hier bekommt.


Die nächsten Angehörigen sprechen mit der Friedhofsverwaltung einen Bestattungstermin ab. Die meisten Kommunen haben ihre eigene Friedhofsverordnung, die für die Durchführung von Beisetzungen auf den Friedhöfen verantwortlich ist. Weiterhin regelt diese Verordnung die Art des Grabes, Größe eines Grabsteins, wie auch die Kosten der Grabstätte. Außerdem verwalten die Friedhofsverwaltungen:

  • die Grabnutzungsrechte
  • Erlass von Gebührenbescheiden
  • Verlängerung von Grabrechten
  • Unterhaltung der Friedhofsgebäude und öffentlichen Wege auf Friedhöfen
  • Steuerung von jährlichen Grabmalprüfungen
  • Umbettungsanfragen bearbeiten

Bei der Friedhofsverwaltung können Sie auch Benutzung der Trauerhalle sowie des Krematoriums beantragen.

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