Kommt es zu einem Sterbefall gilt es einen Bestatter zu beauftragen. Nur dieser ist dazu berechtigt den Verstorbenen am Ort seines Todes abzuholen und ihn zu überführen. Hinzu kommt, dass ein Bestatter stets als erster Ansprechpartner für die Hinterbliebenen da ist. Durch die Beauftragung eines solchen, wird der Bestatter demnach zum Vertreter der Hinterbliebenen. So … Was macht ein Bestatter? weiterlesen
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