Welche Ansprüche hat man bei einem Todesfall auf den Sonderurlaub?

Ein Sonderurlaub kann entweder bei einer Hochzeit, einer Geburt oder bei einem Umzug vom Arbeitgeber gewährt, bzw. vom Arbeitnehmer beansprucht werden. Auch dann, wenn ein Sterbefall in der Familie vorliegt, kann man einen Antrag auf Sonderurlaub stellen, denn die Belastung im emotionalen Sinn ist für alle Hinterbliebenen besonders umfangreich.

Welche Ansprüche hat man bei einem Todesfall auf den Sonderurlaub?
Welche Ansprüche hat man bei einem Todesfall auf den Sonderurlaub?

Neben dem Prozess der Trauer muss man sich auch noch der Herausforderung sämtlicher Organisationen rund um die Bestattung stellen und sich um alles kümmern. Deshalb ist es besonders schwierig, den normal gewohnten Arbeitsalltag neben dieser Belastung fortzusetzen.

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Beantragt man einen Sonderurlaub aufgrund eines Sterbefalles in der Familie, hat dies allerdings nur für die nächsten Verwandten Gültigkeit. Des Weiteren sollte man darüber Bescheid wissen, dass der Urlaubsanspruch bei einem Sterbefall in der Familie in Hinsicht auf die Zeit besonders stark eingegrenzt ist. Genaueres ist im Paragraph 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachzulesen.

Die näheren Verwandten sind genau definiert

Das Gesetz besagt, dass nur die nächsten Verwandten bei einem Todesfall einen Urlaubsanspruch haben. Darunter fallen zum Beispiel die Schwiegereltern, die Großeltern, die Geschwister, die Kinder und die direkten Eltern. Genauso fallen die Partner aus einer der Ehe ähnlichen Gemeinschaft oder Lebenspartner, bzw. Ehepartner darunter.

Auch Enkelkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder gehören zu den nächsten Verwandten. Normalerweise beträgt der Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie ein bis zwei Tage, in Ausnahmefällen können sogar zwei Wochen bewilligt werden, wenn der entsprechende Arbeitnehmer bereits mehr als ein Jahr im Betrieb angestellt ist.

Das Gesetz sieht allerdings keine Verlängerung wegen besonders hoher emotionaler Belastung vor. Das ist auch der Grund, weshalb der Arbeitgeber keine Pflicht dazu hat, dem Antragsteller mehr Urlaub zu genehmigen, als das Gesetz vorschreibt, wenn tatsächlich ein Todesfall eintritt.

Es kann zusätzlicher Urlaub beantragt werden

Ist es allerdings der Fall, dass der Urlaubsanspruch im Todesfall nicht genug ist, muss man ergänzende Maßnahmen einleiten. Werden also vom Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage benötigt, besteht die Option, dafür den normalen und regulären Urlaub zu nutzen – Voraussetzung dafür ist natürlich, dass das auch vom Arbeitgeber genehmigt wird.

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Dirk Krannenberg

Dirk Krannenberg ist ein erfahrener Trauerredner und Autor, der seit 2008 für den Blog Am-Lebensende.de schreibt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Trauerbegleitung bietet er tiefe Einblicke in die Welt des Abschieds und der Erinnerung. Biographie Dirk Krannenberg begann seine Laufbahn als Trauerredner, nachdem er in jungen Jahren den Verlust eines nahen Angehörigen erlebte. Diese persönliche Erfahrung prägte seinen Weg und seinen Wunsch, anderen in Zeiten der Trauer beizustehen. Er entwickelte ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse trauernder Menschen und wurde zu einer anerkannten Stimme in diesem Bereich. Arbeitsgebiete Sein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung persönlicher und einfühlsamer Trauerreden… More »
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