Ruhezeiten im Bestattungswesen
Unter Ruhezeiten werden im Bestattungswesen die Zeitspannen verstanden, die Verstorbene mindestens in ihren Ruhestätten verbleiben müssen. Die vorgesehene Dauer hängt eng mit der Art des Grabes und des voraussichtlichen Zersetzungsprozesses zusammen.
Die ortsüblichen Ruhezeiten bestimmt die geltende Friedhofsordnung, welche über die Friedhofsverwaltung erfragt werden können. Weil zumeist die Städte und Gemeinden als Friedhofsträger fungieren, sind die Ruhezeiten in der Regel in der jeweiligen Internetpräsenz ersichtlich.
Gängige Ruhezeiten
Für Bestattungen in einem Sarg wird allgemein von Ruhezeiten zwischen 20 und 30 Jahren ausgegangen. Üblich sind sehr häufig 25 Jahre. Für Urnengräber werden meistens kürzere Ruhezeiten veranschlagt. Diese Zeitspannen liegen zumeist bei 10 oder 15 Jahren. In Familiengräbern, in denen mehrere Verstorbene hintereinander beerdigt werden, zählt immer die zuletzt beigesetzte Person. Die Mindestruhezeit fängt somit immer wieder von vorne an.
Ruhezeiten verlängern
Je nach Friedhofsordnung besteht die Möglichkeit der Verlängerung der Ruhezeiten. Dieser Wunsch besteht in der Regel bei Angehörigen von Personen, die sehr früh verstorben sind. Weil auch nach 25 Jahren noch viele Verwandte und Freunde leben, die mit dem Verstorbenen aufgewachsen sind und sich gerne an ihn erinnern, würde der Wegfall der Grabstätte ein Verlust bedeuten. Für die Verlängerung von Ruhezeiten wird erneut eine Gebühr fällig, die an den Friedhofsträger zu entrichten ist.
Abweichende Ruhezeiten
Die Bodenverhältnisse wirken sich auf den Zersetzungsprozess aus. Unter Bodenschichten, die keinen Sauerstoff durchlassen, wird die Verwesung eines menschlichen Körpers in die Länge gezogen oder sogar komplett unterbunden. Diese Tatsache muss bei den Ruhezeiten einkalkuliert sein. Manchmal sind sogar Umbettungen in andere Gräber nötig.