Ist ein Testament noch von Nöten oder hat sich diese Art der Willenserklärung überholt?
Zu diesem Thema gibt es unendlich viele Schriften. Bücher wurden herausgegeben und das Internet steckt voller Informationen. Aber Vorsicht! Nicht alle davon sind korrekt. Und da man sich in einer solch wichtigen Angelegenheit auf eine Aussage verlassen will, ist im konkreten Fall durchaus anzuraten, einen Notar oder Anwalt zu Rate zu ziehen.
Dieser kann auf den speziellen Fall zugeschnitten eine Antwort auf die Frage geben, wie das Testament verfasst werden muss und mit welchem Inhalt, damit der Letzte Wille tatsächlich erfüllt wird.
Einfach ist das Thema des Vererbens immer dann, wenn ein Alleinstehendes Elternteil ein Kind hat. Denn in diesem speziellen Fall ist die Erbfolge klar. Kinder sind immer Erben ersten Ranges, und wenn es dort nur eines gibt, ist dieses Universalerbe. Ist der Erblasser verheiratet, und hat Kinder, so teilt sich das Erbe in eine Hälfte für den Ehepartner und eine zweite Hälfte, in die sich die Kinder teilen.
Wann ist ein Testament nötig?
Schwierig wird es immer dann, wenn es keine Kinder gibt. Ein Testament ist weiterhin immer dann nötig, wenn die gesetzliche Erbfolge außer Kraft gesetzt werden soll. Sind keine Kinder oder Enkel, und damit Erben ersten Ranges vorhanden, bilden der Ehepartner und andere erbberechtigte Verwandte eine Erbengemeinschaft. Wie viel hier dem Ehepartner zusteht, hängt vom Güterstand ab, der in der Ehe galt.
Keineswegs das Testament auf die lange Bank schieben
Weiß man, dass im Erbfall die Erben nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise berücksichtigt werden sollen, muss man sich so schnell als möglich entscheiden, ein Testament zu machen. Denn einen Erbfall ungeklärt zu hinterlassen, ist das Schlimmste, was man seiner Familie antun kann. Nicht selten führen die daraus resultierenden Probleme zum Entzweien ganzer Familien. Hier sollte man unbedingt aktiv werden!