Erben und Steuern
Viele Menschen werden Jahr für Jahr mit einer Erbschaft oder Schenkung bedacht. Trotz aller Trauer erfreut dies auch die Bedachten, was unter anderem auch Sinn und Zweck einer Erbschaft ist. Aber auch das Finanzamt freut sich und hält die Hände auf. Das Finanzamt erhält in aller Regel von dem Nachlassgericht, Banken, Sparkassen oder anderen Behörden eine Mitteilung. Dies kann nicht umgangen werden, da diese Meldepflicht gesetzlich geregelt ist.
Wie ermisst sich die Steuerhöhe
Die Erbschaftssteuer ist in drei Steuerklassen eingeteilt. In jedem Fall müssen Steuerfreibeträge mindernd berücksichtigt werden. In welcher Steuerklasse man berechnet wird richtet sich nach Höhe der Erbschaft. Aber auch wie der Erbe zum Verstorbenen steht, spielt eine große Rolle. In die Steuerklasse eins fallen nahe Verwandte wie, Ehegatte und eingetragene Lebensgefährten, Kinder/ Stiefkinder, Enkelkinder sowie Eltern und Großeltern.
In die Steuerklasse zwei: Geschwister, Nichten, Neffe, Stiefeltern, Schwiegereltern aber auch die geschiedenen Ehegatten des Verstorbenen. Mit der Steuerklasse drei werden alle übrigen Verwandten sowie nicht verwandten Personen belastet. Zwischen Höhe der Erbschaft und Zugehörigkeit des Verstorbenen variiert die Steuerhöhe zwischen 7% und 50%
Aktien und Wertpapiere, hier kann es zu Schwierigkeiten kommen
Bei Aktien und Wertpapieren kann es zu bösen Überraschungen kommen. Der Wert wird sofort zum Todestag heran gezogen. Hier kann der Erbe dann ein Nachsehen haben. Denn kommt es zu Schwierigkeiten beim Antreten der Erbschaft wie beispielsweise bei Streitigkeiten der Miterben kann viel Zeit, auch Monate ins Land ziehen und die Aktien können während dieser Zeit, sollten sie sinken, stark an Wert verlieren.
Dies ist ein Fall wo der Erbe gegenüber das Finanzamt auf die Abgabenverordnung verweisen soll. Bei bebauten Grundstücken sieht es so aus, das die Steuer sich nach dem Verkehrswert richtet welcher zur Zeit des Todesfalls besteht. Unbebaute Grundstücke richten sich nach den Bodenrichtwerten. Diese variieren allerdings von Ort zu Ort. Jeder Erbe sollte sich im besten Fall von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten lassen.