Erben ohne Testament – Geht das überhaupt?

Erben ohne Testament, geht das überhaupt? Natürlich geht das. Nach den Bundesdeutschen Rechtssystem ist auch dies im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt zu finden unter §§ 1924ff. Ist also kein Testament vorhanden oder existiert kein Erbvertrag, dann greift die gesetzliche Erbfolge.

Erben ohne Testament – Geht das überhaupt?
Erben ohne Testament – Geht das überhaupt?

Wer allerdings schon zu Lebzeiten weiß, dass er nach seinem Dahinscheiden bestimmten Verwandten, Freunden und Bekannten oder auch Organisationen verschiedene Dinge oder Gelder zukommen lassen möchte, der sollte das testamentarisch festlegen. Daran sollten auch jüngere Menschen denken, die sich bester Gesundheit erfreuen, um den Hinterbliebenen einen eventuellen Streit zu ersparen.

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Wer bekommt was?

Die gesetzliche Erbfolge sagt, dass es der Reihe nach geht, je enger der Verwandtschaftsgrad desto eher erbt man. Zuerst werden die Kinder und Enkelkinder bedacht, dazu gehören auch Adoptivkinder und Kinder aus nicht ehelicher Abstammung sowie Enkel oder Urenkel. Gibt es keine Kinder, erben die eventuell noch vorhandenen Eltern und deren Abkömmlinge des Verstorbenen, im Erbrecht wird der Verstorbene als Erblasser bezeichnet.

Sollten auch diese Verwandten nicht vorhanden sein oder nicht mehr, fällt das Erbe an Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousin bzw. Cousine, diese werden als Erben dritter Ordnung bezeichnet. Ebenso geht es im Rang weiter, wenn auch diese Erben nicht mehr vorhanden sind, es erben in dem Falle die Urgroßeltern etc. oder in noch weiterem Rahmen die Ururgroßverwandten.

Als letzte Instanz, wenn keine Verwandten mehr vorhanden sind oder ausfindig gemacht werden können, steht in der gesetzlichen Erbfolge der Fiskus, also der Staat als Erbe. Hält man sich diese Dinge vor Augen, ist es in jedem Falle sinnvoller schon zu Lebzeiten die Erbfolge zu regeln.

Wobei gewisse Personen auch ausgeschlossen werden können, allerdings muss bedacht werden, dass es Pflichterbteile gibt, die engen Verwandten wie Ehegatten und Kindern in jedem Falle zustehen. Bei der gesetzlichen Erbfolge erbt der verbliebene Ehegatte auf jeden Fall auch noch und muss die Hälfte mit den Kindern des Erblassers teilen.

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Dirk Krannenberg

Dirk Krannenberg ist ein erfahrener Trauerredner und Autor, der seit 2008 für den Blog Am-Lebensende.de schreibt. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich der Trauerbegleitung bietet er tiefe Einblicke in die Welt des Abschieds und der Erinnerung. Biographie Dirk Krannenberg begann seine Laufbahn als Trauerredner, nachdem er in jungen Jahren den Verlust eines nahen Angehörigen erlebte. Diese persönliche Erfahrung prägte seinen Weg und seinen Wunsch, anderen in Zeiten der Trauer beizustehen. Er entwickelte ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse trauernder Menschen und wurde zu einer anerkannten Stimme in diesem Bereich. Arbeitsgebiete Sein Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung persönlicher und einfühlsamer Trauerreden… More »
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