Die Leistungen eines Bestattungsunternehmens
Als Dienstleister kümmert sich ein Bestattungsunternehmen um die Bestattung eines Verstorbenen. Im Firmennamen wird häufig statt Bestattungsunternehmen die Bezeichnung Pietät verwendet. Das lateinische Wort „pietas“ heißt ins Deutsche übersetzt Pflichtgefühl oder Frömmigkeit, bezieht sich aber in der Bestattungsbranche mehr auf die Ehrfurcht vor den Toten.
Berufsbezeichnungen im Bestattungswesen
Im Bestattungsgewerbe existieren drei Berufsbilder: die Bestattungsfachkraft, der geprüfte Bestatter und der Bestattermeister. Die Ausbildungen sind nicht alle einheitlich geregelt. Als geprüfter Bestatter können sich Personen bei der Handwerkskammer prüfen lassen, die schon lange in einem Bestattungsunternehmen tätig waren.
Das gleiche gilt auch für die Meisterprüfung. Seit 2007 existiert eine Verordnung zur Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft. Zu den besten Voraussetzungen, um im Bestattungsgewerbe Fuß zu fassen, zählen handwerkliches Geschick, eine kaufmännische Ausbildung und ein gutes Einfühlungsvermögen im Umgang mit Menschen. Um ein Bestattungsunternehmen zu führen, bedarf es einen Gewerbeschein. Als Branchenverband fungiert der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB).
Die Leistungen im Überblick
Im Todesfall führt ein Bestattungsunternehmen zunächst ein ausführliches Beratungsgespräch mit den Angehörigen, in dem die Art der Bestattung festgelegt wird. Ein pietätvoller Ton versteht sich von selbst. Als Bestattungsarten stehen Erd-, Feuer-, Wald- und Seebestattungen zur Auswahl. Vorausgesetzt, ein Arzt hat den Tod bereits bescheinigt, sorgt das Bestattungsunternehmen zunächst für die Überführung.
Eventuell übernimmt der Bestatter auch die hygienische Totenversorgung und die Rekonstruktion eines ästhetischen Erscheinungsbildes, was vor allem Unfallopfer betrifft. Mit den Hinterbliebenen sucht das Bestattungsunternehmen den Sarg oder die Urne aus.
Die Leistungen eines Bestattungsunternehmens umfassen die komplette Organisation der Beerdigung, inklusive kirchlicher Trauerfeier, Blumenschmuck, das Drucken von Todesanzeigen und notwendige Behördengänge. Auf Wunsch können manche dieser Aufgaben auch von den Angehörigen erledigt werden.